Bundestag beschließt Steinbrücks Gesetz :
Steuerflucht wird schärfer verfolgt
03.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Steinbrück verwies auch mit Blick auf Kritik der FDP darauf, dass mehrere EU-Länder bereits über einen solchen «Instrumentenkasten» verfügten. Steuerbetrug sei kriminell. «Wer Steuern hinterzieht, der schadet dem Gemeinwesen und verhöhnt den Rechtsstaat, und er macht den Staat schwächer in einer Zeit, wo dieser Staat mehr denn je handlungsfähig sein muss.» Inzwischen wollten dank des internationalen Drucks 84 Länder die OECD-Standards zum Informationsaustausch über Steuerhinterziehung anerkennen.
Künftig müssen Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus umfassend informieren. Andernfalls könnten sie in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. Behörden können Unternehmen den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.
Die Union hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf mehrfach als überzogen zurückgewiesen. Sie setzte durch, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden. Sie sollen erst bei weiter unkooperativen Staaten und später per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt werden, der der Bundesrat zustimmen muss. Experten schätzen, dass dem deutschen Staat jährlich 100 Milliarden Euro durch Steuerflucht entgehen.
Auf internationaler Ebene hat sich der Druck auf Steueroasen seit längerem deutlich erhöht. Mehrere Industrieländer loten ebenfalls Sanktionen aus. Unter anderem die Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien, die lange in der Kritik standen, sind inzwischen bereit, OECD-Standards einzuhalten. Sie standen als Steueroasen auf einer «grauen Liste» der OECD mit unkooperativen Staaten. Deutschland pocht darauf, dass diese Absicht auch umgesetzt wird. (dpa)

