Folgen der Möllemann-Affäre: 

netzeitung.deFDP muss Millionenstrafe zahlen

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FDP-Chef Westerwelle (li.), Schatsmeister Solms (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe FDP-Chef Westerwelle (li.), Schatsmeister Solms
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Mit gut 4,3 Millionen Euro muss die FDP die zweithöchste Parteienstrafe in der Geschichte der Bundesrepublik zahlen. Vor allem die Mitglieder aus NRW müssen für die Machenschaften ihres ehemaligen Chefs Möllemann in die Tasche greifen.

Mitten im Bundestagswahlkampf muss die FDP wegen der Möllemann-Spendenaffäre einen herben finanziellen Rückschlag hinnehmen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) setzte am Donnerstag die Strafzahlungen der FDP wegen des Spendenskandals um den früheren NRW-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann auf insgesamt gut 4,3 Millionen Euro fest. Damit holen die Machenschaften des stets umstrittenen FDP-Politikers Möllemann die Liberalen gut sechs Jahre nach dessen Tod wieder ein.

FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms sagte mit Blick auf den Wahlkampf: «Mit dem heutigen Sanktionsbescheid wird die FDP ... stärker als bisher veranschlagt belastet. Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet.»
Rechtsmittel werden geprüft
Die nordrhein-westfälischen FDP-Mitglieder hatten beschlossen, insgesamt zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Finanzierung der zu erwartenden Strafe zu bezahlen. Das ist die zweithöchste Strafe, die der Bundestag je verhängt hat. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen habe sich über die Jahre stets zu seiner Verantwortung bekannt, obwohl er selbst, wie auch Gliederungen, Gremien und Mitglieder der Gesamtpartei, «das Opfer der rechtswidrigen Handlungen Einzelner geworden sind», ergänzte Solms.

Der FDP-Schatzmeister machte erneut deutlich, er werde «in enger Abstimmung mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Die Komplexität der Rechtslage und die Schwierigkeiten bei der Bemessung der zu verhängenden Sanktionen werden schon dadurch deutlich, dass die Bundestagsverwaltung für die Bewertung der schon lange bekannten Vorgänge mehrere Jahre benötigt hat.»

Vertretbare Bearbeitungszeit
Lammert erläuterte, mit dem Strafbescheid würden Verstöße gegen das Parteiengesetz geahndet, die im NRW-Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2002 begangen wurden. «In der Gesamtsumme sind 873.500 Euro berücksichtigt, die von der FDP - bei abweichender Rechtsauffassung - bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt wurden», teilte Lammert weiter mit.

«Die mehrjährige Bearbeitungszeit hält sich durchaus im Rahmen vergleichbarer parteienrechtlicher Verfahren», argumentierte der Bundestagspräsident und fügte hinzu: «Sie erklärt sich im konkreten Fall auch durch die außerhalb der Bundestagsverwaltung geleistete und für die Beurteilung relevante justizielle Aufarbeitung seitens der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte, die bis Mitte 2007 angedauert hat.»

Im Jahr 2002 war bekanntgeworden, dass Möllemann als Vorsitzender des NRW-Landesverbandes seiner Partei illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust hatte. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld ursprünglich stammt. Möllemann war am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod gestürzt. Ob es Selbstmord war, konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen, aber auch nicht sicher sagen. (dpa/AP)