02.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Tauss klagt gegen «Zensursulas» Netzsperren
Die erste Organklage gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen liegt nun beim Bundesverfassungsgericht vor. Die nächste Verfassungsbeschwerde soll bald folgen.
Der jüngst von der SPD zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die von der Bundesregierung verfügten Internetsperren für Kinderpornos erhoben.
Das Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Organklage des Politikers. Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wird, hat demnach am Mittwoch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes geltend.
Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe. Dies komme einer Einschränkung der Mitbestimmungsbefugnisse der Abgeordneten gleich.
Inhaltliche Verfassungsbeschwerde in VorbereitungEine weitere Verfassungsbeschwerde wird derzeit von Franziska Heine, Initiatorin einer Online-Petition gegen das Gesetz, sowie dem Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur vorbereitet. Sie soll jedoch inhaltlich und nicht formal begründet sein.
Tauss hatte gegen das Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der Partei ausgetreten. Gegen ihn laufen derzeit Ermittlungen wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Tauss beteuert seine Unschuld und verweist auf seine Abgeordnetentätigkeit als Obmann der SPD-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien und damit verbundenen Recherchen. (nz)