«Ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag»: 

netzeitung.deRegierung zufrieden mit Karlsruher EU-Urteil

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Merkel ist trotz des Urteils zuversichtlich, dass der EU-Vertrag bald ratifiziert werden kann (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Merkel ist trotz des Urteils zuversichtlich, dass der EU-Vertrag bald ratifiziert werden kann
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Freude allerorten: Auch wenn der EU-Reformvertrag noch Hürden nehmen muss, sieht weder die Kanzlerin noch ihr Vize das Vertragswerk in Gefahr. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die notwendigen Nachbesserungen verabschiedet werden.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung des EU-Reformvertrages vorerst gestoppt hat, sieht Bundeskanzlerin Angela Merkel das Vertragswerk nicht in Gefahr: «Es ist ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag», sagte sie am Dienstag in Berlin. Sie sei sehr froh, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, das nach dem Urteil notwendige neue Begleitgesetz noch bis zum September zu verabschieden. Damit könnten noch in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Vertrag bald zu ratifizieren.

Die Verfassungsrichter hatten zuvor den Reformvertrag grundsätzlich gebilligt, allerdings eine Verbesserung der Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates verlangt. Merkel zeigte sich zufrieden, dass der Vertrag, für den sie sich selbst stark gemacht habe, mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Bundestag setzte für August eine Sondersitzung an, um über notwendigen Änderungen zu beraten.
Klare Vorgaben
Ähnlich äußerte sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier: «Ich freue mich über die Klarheit, die das Bundesverfassungsgericht heute hergestellt hat», sagte der SPD-Minister in Berlin. Das Abkommen sei voll mit dem Grundgesetz vereinbar. Man müsse nicht neu verhandeln, keine Protokollvereinbarungen hinzufügen oder deutsche Vorbehalte erklären. Steinmeier geht nach eigenen Worten davon aus, dass Deutschland noch in diesem Jahr den Vertrag ratifiziert: «Das wird zeitgerecht geschehen, fristgerecht geschehen.»

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwartet, dass Deutschland die Ratifizierung bald abschließen wird. «Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet hat, und ich begrüße die in diesem Sinne bereits geäußerte Absicht deutscher Gesetzgeber», betonte Barroso. Er sieht zugleich gute Chancen, dass der Ratifizierungsprozess in allen EU-Ländern noch im Herbst abgeschlossen werden kann.

EU darf sich keine Kompetenzen geben
Die Grünen-Fraktion im EU-Parlament begrüßten das Urteil: Fraktionschefin Rebecca Harms sprach von einem «guten Tag für die Demokratie, die Bürgerrechte und die Europäische Union». Der Zweite Senat des Verfassungsgerichtes entschied, dass bei Änderungen des Lissabon-Vertrages Bundestag und Bundesrat förmlich zustimmen müssen. Auch wenn die EU ihre Zuständigkeit für den Erlass von Strafgesetzen ausdehnen will, muss die Bundesregierung zuvor ein förmliches Verfahren in den deutschen Parlamenten einleiten. Ausgeschlossen ist auch künftig, dass sich die EU selbst Kompetenzen gibt. Diese müssen zumindest in Deutschland von den Parlamenten eingeräumt werden. «Die Mitgliedstaaten bleiben die Herren der Verträge», betonte Richter Udo di Fabio als Berichterstatter in dem Verfahren.

Neben Deutschland muss der Vertrag noch von Irland, Tschechien und Polen abgesegnet werden, die anderen EU-Staaten haben ihn bereits gebilligt. In Irland findet im Oktober eine zweite Volksabstimmung über den Vertrag statt, der bei einem ersten Referendum vor einem Jahr gescheitert war. Die Präsidenten Polens und Tschechiens weigern sich bislang, das Reformwerk zu unterzeichnen. (dpa/AP/nz)