Deutschland darf EU-Vertrag noch nicht ratifizieren:
Verfassungsrichter stoppen EU-Reformvertrag
30.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stoppt vorerst den EU-Reformvertrag.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Karlsruher Richter halten den EU-Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar, allerdings mit Einschränkungen. Bundespräsident Köhler darf seine Unterschrift daher noch nicht unter den Vertrag setzen.
Deutschland darf dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht zustimmen. Zwar ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, müssen aber zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, heißt es in dem vom Zweiten Senat verkündeten Urteil.
«Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung», fasste der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, das Urteil zu den Klagen gegen das Vertragswerk zusammen. Bevor die entsprechenden Regelungen nicht verändert werden, dürfe die Ratifikation nicht abgeschlossen werden. «Der Senat ist zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird», sagte Voßkuhle.
Bundestag beruft Sondersitzung ein Der Bundestag setzte am Dienstag eine Sondersitzung zum Karlsruher Urteil an. Demnach soll im August die erste Lesung eines neuen Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen beraten werden. Die zweite Lesung ist für den 8. September angesetzt. Diese Sondersitzung des Bundestages war bereit terminiert. Nach Angaben von CSU- Landesgruppenchef Peter Ramsauer haben die Fraktionsspitzen der Koalition diesen Fahrplan am Dienstag vereinbart.
Gegen den Lissabon-Vertrag war eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU), der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion im Bundestag sowie Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei vor Gericht gezogen. Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union (EU) steht die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands dadurch zu stark eingeschränkt wird.
Unkontrollierte Macht für die EU Gauweiler stört, «dass weiter unkontrollierte Macht an die EU-Gremien abgegeben wird». Der CSU-Politiker verwies am Dienstag im rbb-Inforadio als Beispiel auf das Glühbirnenverbot: Trotz der Ablehnung des Bundestages habe die Europäische Union das Verbot durchgesetzt. Gauweiler behaupte zudem, durch die Reform werde das Bundesverfassungsgericht beim Schutz der Grundrechte entmachtet: «Dieser Vertrag schreibt den Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Verfassungsrecht ohne jede Einschränkung fest», schrieb der Politiker am vergangenen Wochenende in der «Frankfurter Rundschau». Die Linke befürchtet, der Vertrag hebele das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz aus.
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Vertrag dagegen notwendig, um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der auf 27 Mitgliedsstaaten angewachsenen EU sicherzustellen. Das Reformwerk stärke die demokratischen Grundlagen der EU und beeinträchtige die Souveränität Deutschlands nicht, hatte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bei der Anhörung in Karlsruhe gesagt.
Der Lissabon-Vertrag muss in allen 27 EU-Staaten ratifiziert werden. In Deutschland war die EU-Reform von Bundestag und Bundesrat ratifiziert und von Bundespräsident Horst Köhler inhaltlich gebilligt worden. Wegen der Verfassungsklagen wurde der Vertrag jedoch noch nicht unterzeichnet. Auch in Irland, Polen und Tschechien steht die endgültige Ratifizierung noch aus. (dpa/epd/nz)