Unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl:
Sorge um Twittern vor Schließen der Wahllokale
«Es wäre der Gau, wenn die Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale öffentlich bekannt würden», sagt Bundeswahlleiter Egeler dem Magazin. Via Internet könnten dann Unentschlossene noch mobilisiert werden. Nach einer Anfechtung des Ergebnisses müsste die Wahl womöglich wiederholt werden.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält es laut «Spiegel» für angebracht, über «ein Verbot der Wählerbefragungen nachzudenken». Dorothee Bär, stellvertretende CSU-Generalsekretärin und medienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, wurde mit den Worten zitiert, man solle alle Eingeweihten auf einen «Kodex des Stillschweigens» verpflichten.
Damit die Fernsehanstalten bereits unmittelbar nach Schließung der Wahllokale eine Prognose abgeben können, befragen die Meinungsforschungsinstitute seit vielen Jahren Wähler in ausgewählten Bezirken nach der Stimmabgabe über ihre Entscheidung. Die Ergebnisse dieser Wahlnachfrage dürfen aber keinesfalls vor 18.00 Uhr veröffentlicht werden. Obwohl bei Verstößen dagegen Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen, gilt ein Missbrauch mit Blick auf Twitter als nicht mehr ausgeschlossen. Auch Prognosen zur Europawahl am 7. Juni waren bereits am Nachmittag im Internet aufgetaucht.
Der Bundeswahlleiter will in den nächsten Wochen mit den Umfrageinstituten über notwendige Sicherungsmaßnahmen beraten. Sollte die Vertraulichkeit nicht anders gewahrt werden können, sollte «der Gesetzgeber darüber nachdenken, ob die Nachbefragungen der Wähler weiter zugelassen werden», empfahl Egeler. SPD-Experte Wiefelspütz räumte aber ein, dass die Verabschiedung entsprechender Gesetzesregelungen kaum noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu schaffen wären. (nz/AP/dpa)

