Unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl: 

netzeitung.deSorge um Twittern vor Schließen der Wahllokale

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In einer Wahlkabine (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe In einer Wahlkabine
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Wie man ein Wahlergebnis auf Twitter vorzeitig in die Welt posaunt, haben Abgeordnete bei der Präsidentenwahl bewiesen. Jetzt wächst die Angst, Ähnliches könnte bei der Bundestagswahl passieren: Per Internet könnten so Unentschlossene mobilisiert werden.

Als am 23. Mai Horst Köhler zum Bundespräsidenten wiedergewählt wurde, twitterten die CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner und der SPD-Politiker Ulrich Kelber vorzeitig, also vor der offiziellen Verkündung, das Wahlergebnis und sorgten damit für eine Debatte ums Microbloggen im Online-Netzwerk Twitter aus dem Reichstagsgebäude heraus.

Jetzt herrscht beim Bundeswahlleiter Roderich Egeler die Sorge, dass Ähnliches sich bei der Bundestagswahl am 27. September wiederholen könnte. Das berichtet der «Spiegel». Auch bei Politikern von Union und SPD wächst demnach die Sorge, dass frühzeitige Wahlnachfragen durchdringen und auf Twitter landen und so die Wahl unzulässig beeinflussen könnten. Die sogenannten «Exit Polls» mit Zahlen und Trends zum Wahlausgang werden den Parteien schon nachmittags mitgeteilt.

«Es wäre der Gau, wenn die Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale öffentlich bekannt würden», sagt Bundeswahlleiter Egeler dem Magazin. Via Internet könnten dann Unentschlossene noch mobilisiert werden. Nach einer Anfechtung des Ergebnisses müsste die Wahl womöglich wiederholt werden.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält es laut «Spiegel» für angebracht, über «ein Verbot der Wählerbefragungen nachzudenken». Dorothee Bär, stellvertretende CSU-Generalsekretärin und medienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, wurde mit den Worten zitiert, man solle alle Eingeweihten auf einen «Kodex des Stillschweigens» verpflichten.

Damit die Fernsehanstalten bereits unmittelbar nach Schließung der Wahllokale eine Prognose abgeben können, befragen die Meinungsforschungsinstitute seit vielen Jahren Wähler in ausgewählten Bezirken nach der Stimmabgabe über ihre Entscheidung. Die Ergebnisse dieser Wahlnachfrage dürfen aber keinesfalls vor 18.00 Uhr veröffentlicht werden. Obwohl bei Verstößen dagegen Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen, gilt ein Missbrauch mit Blick auf Twitter als nicht mehr ausgeschlossen. Auch Prognosen zur Europawahl am 7. Juni waren bereits am Nachmittag im Internet aufgetaucht.

Der Bundeswahlleiter will in den nächsten Wochen mit den Umfrageinstituten über notwendige Sicherungsmaßnahmen beraten. Sollte die Vertraulichkeit nicht anders gewahrt werden können, sollte «der Gesetzgeber darüber nachdenken, ob die Nachbefragungen der Wähler weiter zugelassen werden», empfahl Egeler. SPD-Experte Wiefelspütz räumte aber ein, dass die Verabschiedung entsprechender Gesetzesregelungen kaum noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu schaffen wären. (nz/AP/dpa)