Studie zu Sanktionen gegen Erwerbslose:
Hartz-IV-Strafen bringen nicht viel
24.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Leistungskürzungen erfolgen häufiger in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit. Einen Einfluss auf die Sanktionsmaßnahmen hat außerdem, wie intensiv die Betreuung in den Jobcentern erfolgt. Je weniger Arbeitslose ein Arbeitsvermittler zu betreuen hat, desto häufiger verhängt er Sanktionen. Dieser Faktor ist nach Angaben der Wissenschaftler ein Grund für die häufigen Leistungskürzungen bei Jugendlichen. Für sie gibt es mehr als doppelt so viele Betreuer wie für die Älteren.
Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Hartz-IV-Regelsatz (derzeit 351 Euro für einen Alleinstehenden) für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, bei Wiederholung um 60 Prozent, am Ende bekommt der Betroffene weder den Hartz-IV-Regelsatz noch die Unterkunftskosten. Bei Meldeversäumnissen beträgt die Kürzung zehn Prozent. Jugendlichen bis 25 Jahren wird der Regelsatz bereits bei der ersten Pflichtverletzung vollständig gestrichen. Es werden dann nur die Unterkunftskosten weiter gezahlt. Beim zweiten Mal werden auch diese gestrichen.
Die Hallenser Wirtschaftsforscher kommen zu dem Schluss, dass viele Sanktionen im Sinne des Gesetzes die Falschen treffen könnten. Es fehle bei der Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger nicht an der Bereitschaft zu arbeiten. Vielmehr seien sie oft nicht gut organisiert und versäumten daher ihre Meldepflichten oder sähen keinen Sinn mehr darin, ohne Aussicht auf Erfolg Pflicht-Bewerbungen zu schreiben. (epd)

