Studie zu Sanktionen gegen Erwerbslose: 

netzeitung.deHartz-IV-Strafen bringen nicht viel

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Die Gegner fordern nicht nur die Abschaffung der Sanktionen (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Gegner fordern nicht nur die Abschaffung der Sanktionen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Am härtesten trifft es die Jungen. Ihnen wird oft schon bei der ersten Pflichtverletzung Arbeitslosengeld II oder Wohngeld gestrichen. Die Wirkung solcher Maßnahmen ist aber nicht besonders groß.

Leistungskürzungen sind einer Studie zufolge kein wirksames Mittel, um Hartz-IV-Empfänger zu bestrafen, die die Auflagen der Jobcenter nicht erfüllen. Arbeitsanreize wie etwa bessere Zuverdienstmöglichkeiten wären wirkungsvoller. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle an der Saale, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Die meisten und härtesten Sanktionen treffen der Studie zufolge junge Arbeitslose unter 25 Jahren. Jedem Zehnten werden vom Jobcenter die Leistungen mindestens einmal gekürzt. Im Vergleich dazu treffen die Sanktionen nur 1,4 Prozent der Hartz-IV-Empfänger über 50 Jahren und 3,9 Prozent derjenigen, die zwischen 25 und 50 Jahren alt sind. Der starke Druck auf junge Arbeitslose stehe «in bemerkenswertem Kontrast» zu der Tatsache, dass ihre Arbeitsbereitschaft nicht geringer sei als die der älteren Gruppen. Dies gehe aus anderen Untersuchungen hervor.

Leistungskürzungen erfolgen häufiger in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit. Einen Einfluss auf die Sanktionsmaßnahmen hat außerdem, wie intensiv die Betreuung in den Jobcentern erfolgt. Je weniger Arbeitslose ein Arbeitsvermittler zu betreuen hat, desto häufiger verhängt er Sanktionen. Dieser Faktor ist nach Angaben der Wissenschaftler ein Grund für die häufigen Leistungskürzungen bei Jugendlichen. Für sie gibt es mehr als doppelt so viele Betreuer wie für die Älteren.

Jeder zweite verpasst Jobcenter-Termine
Auf Seiten der Arbeitslosen ist der häufigste Grund für Leistungskürzungen, dass sie ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Jeder Zweite (54 Prozent) verpasst Termine beim Jobcenter, 17 Prozent der Hartz-IV-Empfänger erfüllen ihre Pflichten bei der Arbeitssuche nicht, schreiben etwa nicht genügend Bewerbungen. Jeder Fünfte weigert sich, eine angebotene Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten.

Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Hartz-IV-Regelsatz (derzeit 351 Euro für einen Alleinstehenden) für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, bei Wiederholung um 60 Prozent, am Ende bekommt der Betroffene weder den Hartz-IV-Regelsatz noch die Unterkunftskosten. Bei Meldeversäumnissen beträgt die Kürzung zehn Prozent. Jugendlichen bis 25 Jahren wird der Regelsatz bereits bei der ersten Pflichtverletzung vollständig gestrichen. Es werden dann nur die Unterkunftskosten weiter gezahlt. Beim zweiten Mal werden auch diese gestrichen.

Die Hallenser Wirtschaftsforscher kommen zu dem Schluss, dass viele Sanktionen im Sinne des Gesetzes die Falschen treffen könnten. Es fehle bei der Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger nicht an der Bereitschaft zu arbeiten. Vielmehr seien sie oft nicht gut organisiert und versäumten daher ihre Meldepflichten oder sähen keinen Sinn mehr darin, ohne Aussicht auf Erfolg Pflicht-Bewerbungen zu schreiben. (epd)