«Killerspiele» im Visier: 

netzeitung.deCDU diskutiert nächste Online-Sperr-Runde

 Herausgeber: netzeitung.de

Schon einen Tag nachdem das «Zugangserschwerungsgesetz» beschlossen wurde, denkt ein Unions-Abgeordneter über weitere Einsatzmöglichkeiten nach. Man prüfe ernsthaft, heißt es.

Nein, es gehe wirklich nur darum Kinderpornographie zu bekämpfen. Mit einer Internetzensur habe das überhaupt gar nichts zu tun. So argumentierten Politiker aller Parteien, bevor der Bundestag für die Sperrung von Kinderporno-Seiten stimmte. Jetzt hat das Parlament das umstrittene Gesetz abgesegnet. Prompt denken Abgeordnete darüber nach, auch gegen andere Inhalte vorzugehen und die Sperr-Maßnahmen auszuweiten.

Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, brachte die Idee ins Spiel, auch Seiten mit Killerspielen zu blockieren. «Wir prüfen das ernsthaft», sagte Strobl dem «Kölner Stadt-Anzeiger». «Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über», betonte der CDU-Politiker. «Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.»

Als erste Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden, wo im März dieses Jahres 16 Menschen ums Leben gekommen waren, hatte der Bundestag am Donnerstagabend ein schärferes Waffenrecht beschlossen. Zudem beschloss das Parlament mit den Stimmen der großen Koalition das Blockieren von Kinderporno-Seiten. In Deutschland dürfen damit erstmals gezielt Internet-Seiten gesperrt werden. Künftig sollen Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischem Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist.

Demos in Berlin und Hamburg
Auch nach der Entscheidung verstummte die Kritik an dem Gesetz nicht – besonders der federführenden Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird vorgeworfen, sie leite damit Zensurmaßnahmen ein. Die Piratenpartei, die für ein minimal reglementiertes Internet und gegen die staatliche Überwachung von Telekommunikation eintritt, rief für kommenden Samstag zu Demonstrationen unter anderem in Berlin und Hamburg auf. Das Motto laute: «Löschen statt sperren – Stoppt die Internet-Zensur.»

«Wir verlangen wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie und das heißt: Die Inhalte müssen aus dem Netz verschwinden und nicht hinter Stoppschildern versteckt werden», sagte der Vorsitzende Dirk Hillebrecht. Das nun verabschiedete Gesetz bereite den Boden für «Zensurinfrastruktur». Die Koalition betonte aber, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornografie eingesetzt werden dürfen.

Umgehen verboten – aber nur prinzipiell
Die Wirkung der Maßnahme halten Kritiker für zweifelhaft. Wie sich eine Sperre von Webseiten umgehen lässt, dazu gibt es auf Portalen wie YouTube massenweise Anleitungen. Wer aus Protest gegen das vielfach kritisierte «Zugangserschwerungsgesetz» eine davon nutzt, macht sich nach Ulbrichts Worten nicht strafbar.

Zwar ist das Umgehen von Internetsperren laut Paragraf 202a des Strafgesetzbuches verboten. «Diese Vorschrift greift vorliegend aber nicht ein, da es hier allein um Sperren geht, die geheime Daten betreffen.» Es könne allenfalls sein, dass der Nutzer mit bestimmten Maßnahmen seinem Provider gegenüber vertragsbrüchig wird. Doch selbst das sei höchst unwahrscheinlich.

Versehentlich unter Verdacht
Ungewollt auf eine per Stoppschild gesperrte Kinderporno-Seite zu stoßen, kann dem Internetnutzer dagegen Ärger einbringen. Der Provider darf die dabei registrierten Nutzerdaten zwar nicht zur Strafverfolgung herausgegeben, sagte der Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der dpa. So sieht es das «Zugangserschwerungsgesetz» vor. Doch sobald die zuständige Behörde ein weiteres Verdachtsmoment gegen den Nutzer hat, werde sie die Daten anfordern. «Und der Provider müsste sie dann laut der Strafprozessordnung auch herausgeben.»

Das neue Gesetz verpflichtet alle deutschen Internet-Anbieter, den freien Zugang zu Seiten mit Kinderpornografie zu blockieren. Wird eine solche Seite aufgerufen, soll ein Stoppschild erscheinen. Doch auf ein solches Schild können nach Einschätzung von Rechtsanwalt Carsten Ulbricht aus Stuttgart nicht nur Nutzer stoßen, die gezielt nach Kinderpornos suchen und zu Recht ins Visier von Strafverfolgern geraten. Möglich ist etwa, dass ein Nutzer versehentlich einen Link in einer Spam-Mail angeklickt hat und allein deshalb vor einem Stoppschild landet.

Melden macht keinen Sinn mehr
Denkbar ist nach Ansicht des Experten für IT-Recht zudem, dass sich hinter den Sperren auch «normale» und damit nicht ungesetzliche Erotik-Seiten verbergen – weil darauf unter Umständen in der Vergangenheit Kinderporno-Inhalte vertreten oder verlinkt waren.

Warum auch immer ein Nutzer vor einer Sperre gelandet ist: Der Rat, die Polizei einzuschalten, gilt dann nicht mehr. Er wurde und wird Nutzern gegeben, die sich ungewollt auf einem Kinderporno-Portal wiederfinden – verbunden mit dem Hinweis, den Cache des Browsers zu löschen, so dass keine Spur zu dem Material gespeichert bleibt. «Eine mit Stoppschild blockierte Seite ist den Behörden schon bekannt – sie zu melden, ergibt deshalb keinen Sinn», sagte Harald Schmidt vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart. (nz/dpa)