Verabschiedung der Netzsperren am Donnerstag: 

netzeitung.de«Zensursula» mittel-light ist auf dem Weg

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Ursula von der Leyen mit dem legendären Stopp-Schild (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ursula von der Leyen mit dem legendären Stopp-Schild
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Keine Strafverfolgung beim Aufruf von Kinderpornoseiten, die BKA-Sperrliste unter Kontrolle eines Gremiums und zum Telemediagesetz soll der Beschluss auch nicht gehören: Die Koalition hat einen Kinderporno-Sperr-Kompromiss gefunden.

Union und SPD haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet verständigt. Die Fachpolitiker von Union und SPD einigten sich auf einen Kompromiss beim Gesetz zur Sperrung von Kinderpornoseiten. Wie SPD-Verhandlungsführer Martin Dörmann am Dienstag mitteilte, müssen Nutzer, die mit Stoppschildern versehene Seiten aufrufen, nun doch nicht mit Strafverfolgung rechnen.

Bislang war vorgesehen, dass die Provider die Daten dieser Nutzer speichern und auf Verlangen dem Bundeskriminalamt vorgelegen müssen. Stattdessen habe man sich darauf verständigt, dass die Provider auf die Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung verzichten sollten, sagte Dörmann. Damit werde ausgeschlossen, dass bei Nutzern, die durch Spam-E-Mails auf Seiten mit Kinderpornografie gelockt wurden, die Polizei vor der Tür stehe.

«Wir haben für den Datenschutz sehr hohe Latten gesetzt», sagte Dörmann. Die Internetsperren sollen zudem nicht mehr im bestehenden Telemediagesetz, sondern in einem Spezialgesetz – dem «Zugangserschwerungsgesetz» - verankert werden, das sich nur auf kinderpornografische Angebote bezieht. Damit ist klar, dass die Sperren nicht auf andere Internetangebote wie zum Beispiel Killerspiele angewendet werden können. Die Änderungen sind nicht zuletzt den anhaltenden Protesten gegen die vorgesehene Sperrung von Webseiten geschuldet.

Regelung auf drei Jahre befristet
Die Sperrliste mit Hinweisen auf kinderpornografische Seiten, die das Bundeskriminalamt zusammenstellen und den Providern übermitteln soll, soll dem Kompromiss zufolge von einer unabhängigen Instanz kontrolliert werden. Dafür werde ein fünfköpfiges Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingerichtet, sagte Dörmann. Mindestens drei Mitglieder müssten die Befähigung zum Richteramt haben. Sie könnten die BKA-Liste jederzeit kontrollieren und darüber entscheiden, ob die fraglichen Seiten gesperrt werden sollten.

Das Gesetz soll bereits am Donnerstag im Bundestag verabschiedet und auf drei Jahre befristet werden. Ende 2012 solle die Regelung automatisch auslaufen und im Lichte der Erfahrungen neu bewertet werden. «Damit haben wir alle Schranken eingezogen, die wir einziehen konnten», sagte der SPD-Politiker. Ziel sei es gewesen, einen ausreichenden Grundrechtschutz zu sichern, bevor Anfang Juli die ersten Verträge der Provider mit dem Bundeskriminalamt in Kraft träten.

Anhaltender Protest
Gegen die von der Koalition geplante Sperrung hat sich im Internet und unter Bürgerrechtlern heftiger Widerstand formiert. Eine Online-Petition gegen den Gesetzentwurf ist inzwischen von mehr als 130.000 Bürgern unterzeichnet worden. Damit ist sie die erfolgreichste E-Petition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Befürchtet wird ein Einstieg in die «Internet-Zensur».

Die SPD hatte vor ihrem Programmparteitag am Sonntag Nachbesserungen am Gesetzesentwurf gefordert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt Webseiten mit Kinderpornografie benennt, welche Internet-Provider in Deutschland, die mehr als 10.000 Kunden haben, dann sperren müssen. Die Regierung will damit einen Großteil der Zugriffe auf kinderpornografische Inhalte im Internet verhindern.

Der offiziell so genannte «Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen» geht maßgeblich auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. Viele Blogger, Twitterer und Netzaktivisten nennen sie deswegen häufig nur noch «Zensursula». (AP/dpa/nz)