Er hatte Zivilisten in Afghanistan getötet: 

netzeitung.deKeine Anklage gegen Bundeswehr-Todesschützen

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Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan
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Drei Tote, vier Verletzte, keine Anklage: Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Oder hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Feldjäger eingestellt. Der Mann sei von einem Angriff ausgegangen.

Die tödlichen Schüsse auf drei Zivilisten in Afghanistan im Sommer 2008 haben für einen Bundeswehrsoldaten kein Nachspiel vor Gericht. Es werde keine Anklage erhoben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder am Dienstag.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Tötung von Zivilisten wurden eingestellt, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Ein begründeter Tatverdacht bestehe nicht mehr. Der 28-Jährige habe in der Annahme gehandelt, seine Kameraden und er selbst würden durch die sich nähernden Fahrzeuge angegriffen.

Die Ermittler verwiesen darauf, dass es im Sommer 2008 bereits mehrere Anschläge auf deutsche Soldaten in Afghanistan gegeben hatte und weitere angekündigt waren. Die Fahrzeuge seien bei schlechter Sicht wegen Dunkelheit und aufgewirbelten Staubes auffällig schnell auf die Soldaten zu gefahren und hätten trotz deutlicher Signale zunächst nicht gehalten, hieß es.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zeigte sich erleichtert: «Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Feldjäger eingestellt hat und die lange Zeit der Unsicherheit für unsere Soldaten ein Ende hat», erklärte Jung in Berlin. Die deutschen Soldaten trügen in den Auslandseinsätzen große Verantwortung und hohes persönliches Risiko. «Daraus dürfen ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen.»

Soldat gehörte Feldjäger-Einheit an
Der Beschuldigte hatte im Sommer 2008 an einer Straßensperre bei Kunduz in einer laut Bundeswehr unübersichtlichen Lage auf einen herannahenden Wagen geschossen und eine Frau und zwei Kinder getötet. Er musste «in Bruchteilen von Sekunden» eine Entscheidung treffen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie war zuständig, weil der Soldat einer Feldjäger-Einheit im brandenburgischen Storkow angehört.

Es habe eine potenzielle Gefährdungssituation bestanden, da es zuvor zahlreiche Angriffe auf Kräfte der Internationalen Schutztruppe ISAF gegeben habe. Die Fahrzeuge hätten trotz optischer und akustischer Signale der Soldaten nicht angehalten. Die Soldaten gaben Warnschüsse ab, da nahezu alle Anwesenden an der Kontrollstelle die sich schnell nähernden Autos als potenziell gefährlich eingeschätzt hätten, wie es in der Mitteilung hieß.

Vier weitere Verletzte
Als der Beschuldigte einen Kameraden am Boden liegen sah und weitere Schüsse hörte, sei er von einem Angriff auf seine Kameraden ausgegangen und habe auf eines der Fahrzeuge geschossen.

«Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte einen kurzen Feuerstoß (15 Schuss) aus seinem Maschinengewehr abgegeben hat, durch den eine Frau und zwei Kinder getötet und vier weitere Personen verletzt worden sind.» Die Ermittler gingen davon aus, «dass er auf die Kennzeichen gezielt hat». Insbesondere die Rekonstruktion des Tatgeschehens auf einem Kasernengelände in Bayern habe ergeben, dass dem Beschuldigten kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen sei. (dpa/AP)