14.05.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Wehrmachts-Soldaten richten einen Mann hin
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Linke und die Grünen wollen per Gesetz all jene Wehrmachtssoldaten rehabilitieren, die wegen «Kriegsverrat» zum Tode verurteilt wurden. Die Union versucht, dies zu blockieren, gerät nun aber unter Druck.
Es geht um mehr als 60 Jahre zurückliegende Geschehnisse, um Gewissen und Verrat im Krieg, um Recht und Unrecht während des Nationalsozialismus. Und um aktuelle Politik vor der Bundestagswahl am 27. September. Sollen Soldaten der Wehrmacht, die wegen Kriegsverrats von den Nazis zum Tode verurteilt wurden, rehabilitiert werden oder nicht? Die Linke fordert dies seit 2006, auch die SPD setzt sich nun dafür ein, nur die Union sperrt sich weshalb das Vorhaben bisher in Bundestagsausschüssen ohne Aussicht auf Realisierung moderte. Doch voraussichtlich wird die Union nun rund vier Monate vor der Wahl in einer Bundestagsdebatte Position zu den Urteilen beziehen müssen. Ein Anlass für einen Sinneswandel?
Rund 30.000 Menschen wurden von den Nazis wegen Fahnenflucht und Kriegsverrat zum Tode verurteilt, 20.000 tatsächlich hingerichtet. Die Urteile gegen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer hob der Deutsche Bundestag 2002 pauschal auf. Jene gegen Soldaten, die Verrat begingen, blieben aber «das letzte Tabu», wie der Militärhistoriker Wolfram Wette sagt.
Das Leben der Kameraden gefährdet?Die Linken legten deshalb einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung auch dieser «Kriegsverräter» vor, der sogleich die Zustimmung der Grünen fand. Die SPD tat sich schwerer. Justizministerin Brigitte Zypries argumentierte zunächst, es sei nicht auszuschließen, dass die Soldaten durch ihren Verrat das Leben vieler Kameraden gefährdet hätten. Hintergrund ihrer Bedenken war, dass damals in solchen Fällen auch in weniger zweifelhaften Rechtsstaaten als Nazideutschland ein Todesurteil ergangen wäre.
Wette weist aber darauf hin, dass nach dem Kriegsverrat-Paragrafen vor allem untere Ränge ohne Zugang zu wichtigen Informationen verurteilt wurden, die also «zu einem Geheimnisverrat dieser Art gar keine Gelegenheit» hatten. Er listet andere Fälle auf. Etwa den von Johann Lukaschitz, der hingerichtet wurde, weil er nicht gemeldet hatte, dass Kameraden einen Soldatenrat gegründet hatten. Oder den von Friedrich Rath und Friedrich Winking, die wohl gegen Bezahlung Juden ins sichere Rumänien schmuggeln wollten.
«Das ist zu wenig Forschung»Die Gegner einer pauschalen Rehabilitierung, wie der zuständige Mann der Unionsfraktion, Norbert Geis (CSU), halten dem entgegen, dass jedes Einzelurteil nach einer Prüfung aufgehoben werden könne. Geis weist auch darauf hin, dass erst ein äußerst geringer Anteil der Kriegsverratsurteile ausgewertet wurde. «Das ist zu wenig Forschung, um zu sagen: Das waren alles Unrechtsurteile.» Was er nicht sagt: Einem Antrag der Linken würde die Union aus politischen Erwägungen wohl ohnehin nicht zustimmen.
Inzwischen hat aber auch die SPD einen Gesetzentwurf vorbereitet. Nur wird sie diesen kurz vor der Wahl wohl kaum mit Hilfe der Linken gegen die Union durchsetzen. Der zuständige SPD-Berichterstatter Carl-Christian Dressel sagt, ihm wäre ein gemeinsamer Entwurf der Koalition am liebsten. «Die Frage ist, ob die Union noch dazu zu bewegen ist», ergänzt er mit Blick auf die auslaufende Wahlperiode.
Die Scheu, Todesurteile öffentlich verteidigenDie Linke will nun die Geschäftsordnung des Bundestags nutzen, um die Union zu stellen. Denn danach muss ein Thema öffentlich debattiert werden, wenn eine Fraktion dies beantragt, nachdem sich der jeweilige Ausschuss zehn Wochen lang nicht geeinigt hat. Seine Partei beantrage dies für die nächste Sitzungswoche Ende Mai, sagt der Abgeordnete Jan Korte. Er hofft, dass die Union sich scheut, Todesurteile öffentlich zu verteidigen.
Eine Einschätzung aus den eigenen Unions-Reihen könnte dazu beitragen: In einem neuen Gutachten schreibt der frühere CDU-Justizstaatssekretär und Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein, der Kriegsverratsparagraf sei von vornherein nicht rechtsstaatlich gewesen, sondern «die Grundlage für eine Vielzahl von in die äußere Form von Gerichturteilen gekleideten Tötungsverbrechen». (Christian Andresen, dpa)