08.05.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Ob sie damit gerechnet hatte? Ursula von der Leyen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das ging schnell, das war deutlich. Eine erfolgreiche Online-Petition bereitet dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sperrung von Kinderporno-Seiten Probleme - zumindest symbolisch.
In der Nacht zum Freitag war es so weit: Da erreichte die Online-Petition mit dem Titel «Internet Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten» ihr Ziel. 50.000 Bürger hatten zu diesem Zeitpunkt gegen das geplante Gesetz zur Eindämmung von Kinderpornografie im Internet auf den Webseiten des Deutschen Bundestages abgestimmt.
Nun muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Antrag in einer öffentlichen Sitzung beschäftigen. Die Hauptpetentin, die 29-jährigen Berlinerin Franziska Heine, wird dort wohl angehört werden und sie wird, wie in der Begründung der Online-Petition ausführen, dass die Pläne der Regierung ungeeignet seien, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Da sie außerdem das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährdeten, müsse das Parlament die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Telemediengesetz stoppen.
Petition weiter onlineAm Freitagmorgen hatten mehr als 51000 Bürger die Petition unterzeichnet. Eine Beteiligung an der Abstimmung ist noch bis zum 16. Juni möglich. «01:16 haben wir die 50000 geknackt, in nur ca. 68,5 Stunden!», hieß es in der Nacht im Twitter-Account «Mitzeichner», einer Webseite, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte den Stand der Petition im Online-Netzwerk Twitter zu dokumentieren. Der Protest von Netzaktivisten gegen den Gesetzentwurf, der maßgeblich auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) von Bloggern und Twitterern deswegen häufig «Zensursula» genannt - zurückgeht, war also erfolgreich.
Zumindest symbolisch. Im Petitionsausschuss des Bundestages sitzen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien. Seit dem Jahr 2005 ist es möglich, auch Online-Petitionen einzureichen. Eine Beschäftigung des Petitionsauschusses mit dem Thema hat für den Gesetzgeber keine bindenden Konsequenzen. Ob - und wenn ja, welche - Petitionen in der Vergangenheit tatsächlich zu einer Gesetzesänderung geführt haben, ist nicht bekannt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das Bundeskriminalamt Webseiten mit Kinderpornografie benennt, welche Internet-Provider in Deutschland, die mehr als 10.000 Kunden haben, dann sperren müssen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will damit einen Großteil der Zugriffe auf kinderpornografische Inhalte im Internet verhindern. Kritiker halten die Sperren für nutzlos und sehen darin ein Instrument zur Internet-Zensur. (nz)