29.04.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Jörg-Uwe Hahn (l.) mit Hessens Ministerpräsident Roland Koch
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Grünen in Hessen kritisieren, die HIV-Vorwürfe gegen eine No-Angels-Sängerin hätten nicht öffentlich werden dürfen. Für Justizminister Hahn hat jedoch das Medieninteresse in dem Fall Vorrang vor Persönlichkeitsrechten.
Die Informationen der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung einer Sängerin aus der deutschen Casting-Band No Angels sind nach Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) nicht zu beanstanden. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sängerin und dem Recht der Medien auf Information habe in diesem Fall der Anspruch der Medien Vorrang, sagte Hahn am Mittwoch bei einer Sitzung des Landtags- Rechtsausschusses in Wiesbaden.
Nadja B. soll einen Mann bei ungeschütztem Sex wissentlich mit HIV angesteckt haben. Sie war am Osterwochenende unter dem Verdacht der gefährlichen Körperverletzung vor einem Solo-Auftritt in Frankfurt festgenommen worden. Nach zehn Tagen Untersuchungshaft kam sie unter Auflagen wieder frei.
Hahn betonte, der Vorwurf gegen die Sängerin wiege schwer. Die von HI-Viren ausgelöste Krankheit Aids sei nach wie vor unheilbar und verlaufe regelmäßig tödlich. «Ich sehe keinen Fehler in der Arbeit der Staatsanwaltschaft. Ich sehe auch keinen Fehler in der Berichterstattung der Staatsanwaltschaft», sagte er. Die Sängerin soll in den Jahren 2004 und 2006 mit drei Männern ohne Schutz geschlafen haben, obwohl sie von ihrer Infektion wusste; dies hatte die Staatsanwaltschaft kurz nach der Verhaftung mitgeteilt.
Grüne und SPD protestierenSPD und Grüne blieben indes bei ihrer Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Einmal nach außen gelangte Informationen seien nicht mehr zurückzuholen, auch wenn sich die Vorwürfe gegen B. als haltlos erweisen sollten, sagte der Grünen-Abgeordnete Andreas Jürgens. Die Staatsanwaltschaft sei über das Ziel hinausgeschossen, und es seien Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Die Grünen hätten erhebliche Zweifel daran, dass in diesem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens diese Informationen an die Öffentlichkeit hätten gegeben werden dürfen.
Aus Sicht der SPD-Abgeordneten Heike Hofmann hätte die Staatsanwaltschaft nur über den Vorwurf der «gefährlichen Körperverletzung in mehreren Fällen» informieren dürfen. (dpa/nz)