Siemens zahlt an Atomunfall-Opfer
08.03.2001
Herausgeber: netzeitung.de
Weber hatte zunächst drei Millionen Mark Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Nach dem Scheitern seiner Klage in erster Instanz beschränkte er sich laut Siemens in der Berufung auf den Anspruch wegen Heilbehandlungskosten in Höhe von knapp 90.000 Mark.
Weber war nach eigener Darstellung am 5. Februar 1971 bei einem Unfall als Leiharbeiter in der Siemens-Firma Reaktor-Brennelemente Union im hessischen Hanau mit Uranstaub bedeckt und verstrahlt worden. Zehn Jahre später erkrankte er an einer so genannten Lungenfibrose, eine Art Vernarbung der Lunge. Seine Lunge sei zu 85 Prozent zerstört und seine Lebenserwartung um 30 Jahre reduziert.
Die Berufsgenossenschaft hat den Mann als Atomopfer anerkannt. Nach Siemens-Angaben hat es den Unfall dagegen nicht gegeben.
Im Juli hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Klage Webers abgewiesen. Zur Begründung wiesen die Richter auf die Verjährung der Schmerzensgeldforderungen hin. Ein Schadenersatzanspruch sei wiederum hinfällig, da der Firma Siemens kein Vorsatz habe nachgewiesen werden können. Weber legte daraufhin Berufung ein. (dpa)

