netzeitung.deSiemens zahlt an Atomunfall-Opfer

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Der Rechtsstreit zwischen einem verstrahlten Atomunfall-Opfer und dem Siemens-Konzern ist beigelegt. Man einigte sich auf einen Vergleich.

NÜRNBERG. Siemens werde für Prozess- und Anwaltskosten rund 100.000 Mark zahlen, teilte der Konzern am Donnerstag mit. Im Gegenzug zog der lungenkranke ehemalige Leiharbeiter Michael Weber seine Klage gegen den Konzern zurück.

Weber hatte zunächst drei Millionen Mark Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Nach dem Scheitern seiner Klage in erster Instanz beschränkte er sich laut Siemens in der Berufung auf den Anspruch wegen Heilbehandlungskosten in Höhe von knapp 90.000 Mark.

Medienkampgne
Eine über die 100.000 Mark hinausgehende Zahlung sei für Siemens nicht in Frage gekommen, erläuterte ein Konzern-Sprecher am Donnerstag. Zum einen habe Weber keine Ansprüche gegen Siemens geltend machen können, zum anderen sei «eine Kulanzzahlung nach der von Weber betriebenen Medienkampagne für Siemens nicht mehr zumutbar» gewesen.

Weber war nach eigener Darstellung am 5. Februar 1971 bei einem Unfall als Leiharbeiter in der Siemens-Firma Reaktor-Brennelemente Union im hessischen Hanau mit Uranstaub bedeckt und verstrahlt worden. Zehn Jahre später erkrankte er an einer so genannten Lungenfibrose, eine Art Vernarbung der Lunge. Seine Lunge sei zu 85 Prozent zerstört und seine Lebenserwartung um 30 Jahre reduziert.

Die Berufsgenossenschaft hat den Mann als Atomopfer anerkannt. Nach Siemens-Angaben hat es den Unfall dagegen nicht gegeben.

Im Juli hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Klage Webers abgewiesen. Zur Begründung wiesen die Richter auf die Verjährung der Schmerzensgeldforderungen hin. Ein Schadenersatzanspruch sei wiederum hinfällig, da der Firma Siemens kein Vorsatz habe nachgewiesen werden können. Weber legte daraufhin Berufung ein. (dpa)