Keine bürgerliche Pflichtengleichheit: 

netzeitung.deGericht hält Wehrdienst für verfassungswidrig

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Nur noch jeder Zweite wird eingezogen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Nur noch jeder Zweite wird eingezogen
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Nur noch ein kleiner Teil der jungen Männer in Deutschland muss Wehr- oder Ersatzdienst leisten. Von Gleichbehandlung könne keine Rede mehr sein, urteilte ein Kölner Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht muss die derzeitige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen überprüfen. Das Verwaltungsgericht Köln hält das Verfahren für grundgesetzwidrig und hat deshalb die Einberufung von zwei jungen Männern zur Bundeswehr ausgesetzt. Gleichzeitig riefen die Kölner Richter Karlsruhe zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einberufungspraxis an, wie am Mittwoch ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte. Bei der gegenwärtigen Praxis würden so wenige junge Männer einberufen, dass von einer allgemeinen Durchsetzung der Wehrpflicht für einen bestimmten Jahrgang nicht mehr die Rede sein könne, erläuterte der Sprecher.

Die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (AZ: 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08) stammen bereits vom Dezember 2008, waren aber damals nicht veröffentlicht worden. In der Entscheidung heißt es: «Eine bürgerliche Pflichtengleichheit ist nur gewährleistet, wenn sichergestellt ist, dass Wehrpflichtige umfassend und gleichmäßig herangezogen werden.» Das sei aber nicht mehr der Fall. Nur noch eine «Minderheit» leiste Wehrdienst, der Rest sei davon befreit. «So kann von einer gleichen Last für alle pflichtigen Bürger nicht mehr gesprochen werden», heißt es in dem Vorlagebeschluss.
Jeder Zweite wird ausgemustert
Im Jahr 2007 wurden 67.834 junge Männer zum Grundwehrdienst eingezogen, zitierte der Gerichtssprecher Zahlen aus dem Kölner Beschluss. 1998 waren es noch 160.425 Einberufungen gewesen. Vor fünf Jahren waren die Tauglichkeitskriterien verschärft worden. Etwa jeder Zweite wird inzwischen ausgemustert.

Die für das Wehrpflichtrecht zuständige Kammer des Kölner Gerichts halte die Einberufungspraxis schon lange für grundgesetzwidrig und habe deshalb vor Jahren schon einmal das Bundesverfassungsgericht angerufen, ergänzte der Sprecher. Eine Entscheidung habe es allerdings nicht gegeben, weil der Kläger vorher aus dem Wehrpflichtigenalter herausgewachsen war.

SPD-Politiker spricht von Willkür
«Unter der vorherrschenden Einberufungswillkür haben junge Männer zu leiden, die sich in ihrem beruflichen Ausbildungsweg blockiert sehen», kritisierte der Verteidigungsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Andreas Weigel, im «Handelsblatt». Weiter wird der SPD-Politiker mit den Worten zitiert: «Der Verteidigungsminister sollte weniger Energie darauf verwenden, sich Maßnahmen zur Rettung der Wehrpflicht auszudenken, als lieber die konsequente Transformation der Streitkräfte in eine moderne Freiwilligenarmee in Angriff nehmen.»

Die Bundesregierung teilt dagegen die Bedenken der Kölner Verwaltungsrichter nicht. Maßstab für die Wehrgerechtigkeit sei nicht die gesamte Jahrgangsstärke, zitiert das «Handelsblatt» aus einer Mitteilung an den Bundestag, «sondern nur der Teil, der nach dem Willen des Gesetzgebers für eine Heranziehung zum Grundwehrdienst zur Verfügung steht.»

Dass immer weniger Grundwehrdienstleistende einberufen werden, entspricht dem politischen Willen. Für 2010 sehen die Planungen der Bundeswehr eine Personalstärke von rund 250.000 Soldaten vor, zu Zeiten des Kalten Krieges waren es rund eine halbe Million. FDP und Grüne fordern daher die Abschaffung der Wehrpflicht. Die SPD will grundsätzlich an ihr festhalten, nach einem Parteitagsbeschluss aber dennoch nur noch Freiwillige einziehen. (dpa/AP)