«Prämie darf nicht abgezogen werden»: 

netzeitung.deSozialrichter: Abwracken auch mit Hartz IV

 Herausgeber: netzeitung.de

... auch für Hartz-IV-Empfänger, meint Sozialrichter Masuch. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe ... auch für Hartz-IV-Empfänger, meint Sozialrichter Masuch.
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Eine «höchstrichterliche Ohrfeige» für den Arbeitsminister, meint die Linkspartei: Der Präsident des Bundessozialgerichts ist der Ansicht, dass die Regierung Hartz-IV-Empfängern die Abwrackprämie nicht abziehen darf.

Die Bundesregierung verwehrt nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters Hartz-IV-Empfängern die Abwrackprämie zu Unrecht. «Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist», sagte der Präsident des Bundessozialgerichtes (BSG), Peter Masuch, laut «Frankfurter Rundschau» auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung.

Damit steuert die Regierung auf eine juristische Niederlage zu. Denn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) beharrt darauf, dass nach aktueller Rechtslage Hartz-IV-Beziehern die Abwrackprämie von den staatlichen Bezügen abgezogen werden müsse. Die Prämie von 2500 Euro wird beim Neukauf eines Pkw und der Verschrottung eines alten Autos gezahlt.

Masuch widersprach der Einschätzung des Ministers, betonte aber, dies sei seine private Meinung und noch nicht die Auffassung des Bundessozialgerichtes. Bei dem Gericht würden Klagen ja erst mit Verzögerung landen. Nach allem, was er gehört habe, decke sich seine Position aber mit der «überwiegenden Einschätzung unter den Kollegen».

«Ohrfeige für den Bundesarbeitsminister»
Scholz hat zu Gunsten der Betroffenen eine Gesetzeskorrektur ins Gespräch gebracht, die aber von der Union abgelehnt wird. Kritiker wie Masuch halten eine Korrektur aber gar nicht für nötig und verweisen auf das Sozialgesetzbuch II: Dieses nimmt bei Hartz IV den Bezug «zweckbestimmter Einnahmen» von einer Anrechnung als Einkommen aus. Die Abwrackprämie steht aber eben nicht zur freien Verfügung, sondern ist an die Verschrottung des alten Wagens und den Kauf eines neuen Autos gebunden.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, nannte die Äußerungen Masuchs «eine höchstrichterliche Ohrfeige für den Bundesarbeitsminister» und forderte Scholz zum Einlenken auf. «Es kann nicht sein, dass ein Millionär einfach mal so 2500 Euro aus dem Steuersäckel bekommt und eine bedürftige Familie leer ausgeht.» Das sei ungerecht und nicht nachvollziehbar.

Bei der Debatte geht es offenbar aber in erster Linie ums Prinzip. Denn allzu groß dürfte die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II, die die Abwrackprämie nutzen können, gar nicht sein – schließlich muss dann ein Neuwagen gekauft werden, bei dessen Preis die bezogenen 2500 Euro Prämie nur einen Bruchteil darstellen. Nach Schätzung der SPD-Linken Andrea Nahles können sich voraussichtlich nur einige Hundert Hartz-IV-Betroffene ein neues Auto leisten. (nz)