03.03.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Verurteilt: Dieter Althaus
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Dieter Althaus hatte die «Verantwortung für sein Handeln» während des Skiunfalls übernommen. Der thüringische Ministerpräsident wurde nun in Abwesenheit von der österreichischen Justiz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit seinem Skiunfall am Neujahrstag in Österreich zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen (33.000 Euro) verurteilt worden. Dies meldete die Nachrichtenagentur APA am Dienstagnachmittag.
Althaus, der an der völlig überraschend angesetzten Verhandlung vor dem Bezirksgericht im obersteirischen Irdning am Nachmittag wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nicht teilnahm, muss außerdem 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Beata Christandl zahlen, die bei dem Unfall am Neujahrstag getötet worden war. Althaus' Anwalt nahm das Urteil nach Angaben von Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger an.
Keine Bewährungsstrafe für AlthausAlthaus akzeptierte die Strafe. Die befürchtete Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung blieb aus. Damit ist ein Hindernis für die Rückkehr des schwer verletzten Ministerpräsidenten auf die politische Bühne aus dem Weg geräumt worden. Regierung und Partei sehen sich damit in ihrem Kurs bestätigt, an ihrem Spitzenkandidaten für die Landtagswahl am 30. August uneingeschränkt festzuhalten.
Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Leoben bekanntgegeben, dass gegen Althaus Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben worden sei. Der 50-jährige CDU-Politiker selbst hatte in einer schriftlichen Stellungnahme die «Verantwortung für sein Handeln» bei dem Unfall übernommen, bei dem er selbst ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Wegen der Geständigkeit seines Mandanten hatte dessen Verteidiger Walter Kreissl am Dienstagmittag überraschend die sofortige Ansetzung der Verhandlung beantragt. Der Vorsitzende Bezirksrichter akzeptierte dies. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verkehrsregeln für Skipisten gebrochenLaut Gutachten war Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und so mit der ihm entgegenkommenden Christandl zusammengestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes Fis aus.
Die Regeln schreiben Skifahrern unter anderem vor, sich «beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist». Althaus habe bei hohem Tempo von rund 40 Stundenkilometern auf der Piste nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet. Im schlimmsten Fall hätte das Gericht dafür ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen können. (nz/AP/dpa)