Reaktionen auf das Karlsruher Urteil: 

netzeitung.de«Es wird keine Wahlcomputer mehr geben»

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Hat vielleicht später wieder Chancen: Wahlcomputer (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Hat vielleicht später wieder Chancen: Wahlcomputer
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Die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene Einstufung von Wahlcomputern als verfassungswidrig wird in Politik und Gesellschaft überwiegend positiv aufgenommen. Das Innenministerium arbeitet an einer neuen Verordnung.

Die in Deutschland üblichen Wahlcomputer müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Einsatz der Geräte am Dienstag für grundgesetzwidrig, weil damit keine demokratische Kontrolle der Stimmabgabe mehr möglich sei.

Die Karlsruher Richter gaben damit im Kern der Wahlprüfungsbeschwerde zweier Bürger gegen die Bundestagswahl 2005 recht, bei der rund zwei Millionen Stimmen per Wahlcomputer abgegeben worden waren. Dennoch muss die Wahl in den entsprechenden Stimmbezirken aber nicht wiederholt werden, weil keine Anzeichen für eine tatsächliche Verfälschung der Resultate vorliegen, wie der Zweite Senat entschied.

Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle betonte ausdrücklich, dass mit dem Urteil nicht jeder Einsatz von Wahlgeräten für unzulässig erklärt wird. Selbst Internetwahlen werde kein verfassungsrechtlicher Riegel vorgeschoben. Wesentliche Voraussetzung für den Computereinsatz sei aber, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz einer Öffentlichkeit der Wahl gewahrt werde.

Diesem messen die Karlsruher Richter zentrale Bedeutung für die demokratische Willensbildung bei. Schon in der Verhandlung des Gerichts im Oktober war gerügt worden, dass nach der Stimmabgabe per Computer alles in einer Art «Black Box» verschwinde und von niemandem mehr kontrolliert werden könne.

Abhilfe durch Papierausdruck denkbar
Der Grundsatz einer Öffentlichkeit der Wahl setze aber voraus, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und Ergebnisübermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft und nachvollzogen werden, sagte Voßkuhle am Dienstag. In dem Urteil wird auch angedeutet, wie diesem Grundsatz Rechnung getragen werden könnte: etwa durch einen für den Wähler einsehbaren Kontrollausdruck der Stimmabgabe auf Papier, der dann auch bei der Stimmauszählung vorliege.

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag, Thomas Strobl (CDU), räumte ein, dass die seit zehn Jahren in Deutschland eingesetzten Wahlgeräte der niederländischen Firma Nedap nach dem Urteil nicht mehr zulässig sind. Er begrüßte aber ebenso wie sein Stellvertreter Hans-Christian Dressel (SPD), dass Karlsruhe kein generelles Nein zu den Wahlcomputern gesprochen habe.

Beschwerdeführer erfreut
Erfreut über das Urteil zeigte sich der Politikprofessor Joachim Wiesner, der zusammen mit seinem Sohn Ulrich die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte. Er und sein Sohn hätten sich viel Arbeit gemacht und für das Verfahren jeweils 500 Seiten geschrieben. «Das hat sich rentiert», sagte Wiesner.

Letztlich hätten sie damit Verfassungsgeschichte geschrieben. Der Politikprofessor war in der Vergangenheit selbst als Wahlbeobachter im In- und Ausland tätig. Wiesner vertrat die Ansicht, Computer würden nie in der Lage sein, die strengen Anforderungen des Verfassungsgerichts zu erfüllen. «Deshalb wird es keine Wahlcomputer mehr geben», mutmaßte der Beschwerdeführer.

Lob von vielen Seiten
Auch der Verein «Mehr Demokratie» hat sich erfreut über das Urteil des Verfassungsgerichts geäußert: «Demokratie braucht Vertrauen. Dafür ist es ungemein wichtig, dass die Stimmabgabe und -verarbeitung auch für interessierte Laien nachvollziehbar ist», erklärte Vorstandssprecher Gerald Häfner am Dienstag in Berlin.Die momentan vorhandene Technik könne dem Öffentlichkeits- und Mehraugenprinzip nicht gerecht werden, stellte Häfner fest. «Denn der Einsatz von Wahlcomputern macht es unmöglich zu überprüfen, ob die Stimmen unverändert gespeichert und gezählt werden.»

«Gut ist auch, dass keine kostenträchtige Durchführung von Nachwahlen für zwei Millionen Bürger notwendig wird», sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutsche Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. Dies dürfe aber nicht das Ende des Einsatzes von Wahlcomputern sein. «Das Urteil ist eine weitere heftige Schlappe für die große Koalition. Deren Prozessvertreter hatten entgegen aller wissenschaftlichen Expertise bis zuletzt auf dem Einsatz von Wahlgeräten beharrt und deren Manipulationssicherheit beteuert», kommentierte Jan Korte, der für die Fraktion Die Linke im Innenausschuss des Bundestags sitzt.

Neue Verordnung des Bundesinnenministeriums
Nach Ansicht von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) sind mit dem Urteil zu den Wahlcomputern Maßstäbe für die Vorbereitung der Bundestagswahl im September und anderer Wahlen gesetzt worden. Das Bundesverfassungsgericht habe weder Wahlfälschung bei der Wahl 2005 festgestellt noch die Nutzung von Wahlcomputern prinzipiell ausgeschlossen, sagte Lammert am Dienstag in Berlin. Zugleich hätten die Richter festgestellt, dass die Nachprüfbarkeit der abgegebenen Stimmen Vorrang haben müsse vor der beschleunigten Feststellung des Wahlergebnisses. «Damit hat das Gericht die herausragende Bedeutung von Wahlen für die Legitimation demokratischer Ämter unterstrichen», betonte der Bundestagspräsident.

Das Bundesinnenministerium kündigte eine neue Verordnung an, mit der die Konsequenzen aus der Richterentscheidung gezogen werden. Dass aber bis zur nächsten Bundestagswahl am 27. September schon wieder Wahlcomputer eingesetzt werden können, halte er für «nicht besonders wahrscheinlich», sagte der nach Karlsruhe entsandte Vertreter des Innenministeriums, Hans-Heinrich von Knobloch. Auch für die Europawahl am 7. Juni und die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und dem Saarland am 30. August, wird nach dem Urteil nicht mit dem Einsatz von elektronischen Wahlgeräten gerechnet.

Keine Anzeichen für Wahlfehler oder Manipulation
Indem das Gericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 und die zugrundeliegenden Rechtsbestimmungen für verfassungswidrig erklärte, folgte es dem wesentlichen Anliegen der Kläger. «Dies führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung die festgestellten Wahlfehler mangels irgendwelcher Hinweise darauf, dass Wahlgeräte fehlerhaft funktioniert hätten oder manipuliert worden sein könnten, überwiegt», sagte Voßkuhle.

In der Verhandlung war auf Tests des Chaos Computer Clubs verwiesen worden, wonach derartige Softwaremanipulationen technisch möglich sind. Die Richter räumten ein, dass Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen der Software bei Wahlgeräten nur schwer erkennbar seien. Deshalb müssten die Stimmen neben der elektronischen Speicherung auch anderweitig erfasst werden. (AP/dpa/nz)

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07