Verfassungsrichter watschen Landesgericht ab:
Anwohner dürfen gegen Castor-Transporte klagen
29.01.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Castor-Transport in Gorleben
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Dieser Vorgang kann als satte Ohrfeige für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gewertet werden: Die Abweisung einer Castor-Klage durch das Gericht wurde in Karlsruhe als verfassungswidrig eingestuft.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagerechte von Anwohnern gegen Castor-Transporte gestärkt. Eine Kammer des Ersten Senats erklärte es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2524/06) für verfassungswidrig, dass einer Bürgerin eine Klage verwehrt worden war.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte entschieden, die Anwohnerin habe kein Beschwerderecht gegen die Genehmigung der Castor-Transporte. Ihre Klage sei deshalb unzulässig. Ihr Haus liegt nur acht Meter entfernt von einer Straße, auf der hochradioaktiver Atommüll nach Gorleben transportiert wird. Aufgrund ihrer Verfassungsbeschwerde stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar, dass es für die Auffassung des Niedersächsischen OVGs keinerlei Grundlage in der Rechtsprechung gebe.
Klage muss neu verhandelt werdenInhaltlich haben die Karlsruher Verfassungsrichter jedoch nichts zu möglichen Gesundheitsgefahren wegen der Castor-Transporte gesagt. Sie stellten vielmehr fest, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt wurde. Über die Beschwerde der Anwohnerin sowie eines weiteren Klägers muss nun erneut vom Niedersächsischen OVG entschieden werden.
Während des vergangenen Castor-Transportes im November 2008 hatten Messungen der Umweltorganisation Greenpeace ergeben, dass die französischen Atommüllbehälter (TN85) deutlich mehr Neutronenstrahlung freisetzen als die alten Castorbehälter. Die von den Behältern ausgehende Neutronenstrahlung ist demnach noch in 14 Metern Entfernung mehr als 500 Mal höher als die normale Hintergrundstrahlung. Damit sei die Strahlung um 40 Prozent höher als beim Castortransport 2005 gewesen. Zwar sei das noch im Rahmen der Grenzwerte, hatte Greenpeace geschrieben, dennoch würde man in direkter Nähe der Behälter innerhalb von wenigen Stunden die zulässige Jahresdosis erreichen. (nz/dpa/AP)