Urteil ist «Klatsche für die Politik»:
Verbände machen Druck wegen Kinder-Hartz-IV
27.01.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Die Kasseler Richter betrachteten den Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren, der derzeit bei 60 Prozent des Satzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers liegt, als grundgesetzwidrig: Ohne dass für Kinder der Bedarf eigens ermittelt und definiert worden sei, habe der Gesetzgeber den Satz für sie um 40 Prozent gekürzt.
Zudem könnten Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Mehrbedarf in bestimmten Bereichen geltend machen damit verstoße die Hartz-IV-Kinderregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz, so die Richter. Sie riefen deshalb das Verfassungsgericht in Karlsruhe an. Die faktische Höhe der Zahlungen hatte das Bundessozialgericht allerdings nicht beanstandet.
Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, nannte die derzeitige Regelung gegenüber den Kindern «herabwürdigend und menschenverachtend». Das Urteil sei eine «Klatsche für die Politik». Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte die Bundesregierung auf, umgehend einen bedarfsgerechten Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche zu verabschieden, der die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sichere. Im Konjunkturpaket II müsse ein höherer Hartz-IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendche vereinbart werden.
Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen, stellte das derzeitige System ebenfalls in Frage. «Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern eigenständige Persönlichkeiten». Sie sprach sich für eine «Kindergrundsicherung aus, die Kinder direkt fördert». Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Diana Golze, kommentierte: «Eine Blamage in Karlsruhe wird der Bundesregierung nur erspart bleiben, wenn sie umgehend reagiert und dem spezifischen Bedarf von Kindern endlich Rechnung trägt.» Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung der Regelleistungen für 6- bis 13-jährige Kinder reiche nicht aus.
Demnach soll der Kindersatz zum 1. Juli von 60 auf 70 Prozent erhöht werden. Aus diesem Grund sieht das Bundesarbeitsministerium jetzt auch keinen Handlungsbedarf, wie ein Sprecher in Berlin erklärte. Das Urteil des Bundessozialgerichts beziehe sich auf alte Regelungen. «Wir glauben, dass wir schon getan haben, was das Bundessozialgericht sich vorstellt.» Zwei von drei beanstandeten Punkten seien bereits berücksichtigt.
Dagegen forderte die Caritas eine Neuberechnung, vor allem für Bildung, Spielzeug und Kinderbetreuung müsse es mehr Geld geben. Der Verband will für kleinere Kinder mindestens 250, für größere 265 und für Jugendliche 303 Euro im Monat. Das habe die Caritas mit Daten des Statistischen Bundesamtes berechnet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert Hilfen je nach Alter zwischen 254 und 321 Euro. Nach der aktuellen Rechtslage sind es monatlich 211 Euro. (nz)

