26.01.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Klaus Zumwinkel und Anwalt Hanns Feigen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Landgericht Bochum folgte der Staatsanwaltschaft. Für den Ex-Postchef Klaus Zumwinkel bedeutet das eine Geldbuße, zwei Jahre Haft auf Bewährung - und «eine geschmälerte Lebensleistung», so der Vorsitzende Richter.
Klaus Zumwinkel ist nun vorbestraft: Das Landgericht Bochum hat den früheren Postchef am Montagnachmittag wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungstrafe verurteilt. Neben den zwei Jahren Haft auf Bewährung muss er eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.
Der 65-Jährige hatte im Prozess gestanden, Teile seines Privatvermögens in einer Liechtensteiner Stiftung vor den deutschen Finanzbehörden verborgen und so rund 970.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. «Es war der größte Fehler meines Lebens», sagte er in einer persönlichen Erklärung.
Lebensleistung geschmälertDas Urteil folgte größtenteils der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zumwinkel kam damit knapp an einer Haftstrafe vorbei, die dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Mittlerweile hat der Manager alle Steuerschulden inklusive Zinsen beglichen. «Herr Zumwinkel hat seine Vorbildfunktion nicht erfüllt. Insofern ist seine Lebensleistung deutlich geschmälert»«, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup am Montag bei der Urteilsverkündung.
Die Straftaten des bis dahin hoch geachteten Managers waren aufgeflogen, nachdem der Bundesnachrichtendienst einem Informanten eine DVD mit den Daten mutmaßlicher Steuersünder in Liechtenstein abgekauft hatte. Eine spektakuläre Hausdurchsuchung bei Zumwinkel im Februar vergangenen Jahres war der Auftakt für ein großangelegtes bundesweites Vorgehen gegen Verdächtige. Für Zumwinkel bedeutete die Steueraffäre das Ende seiner Karriere. Er räumte kurz darauf nicht nur den Chefsessel bei der Post, sondern legte auch sämtliche Aufsichtsratsmandate nieder. Zudem konnte er nicht - wie geplant - im Herbst in den Aufsichtsratsvorsitz bei der Post AG wechseln. (nz/AP/dpa)