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Die Kleinen haben das Nachsehen, aber...: 

Mehr Geld für die älteren Scheidungskinder

05. Jan 2009 15:21
Die Tabelle zum Unterhaltsrecht ist neu gefasst: Kinder bis zum 17 Lebensjahr stehen fortan bis zu 15 Euro im Monat mehr zu. Doch nicht alle Trennungskinder profitieren von der Neuregelung.

Unterhaltspflichtige Väter und Mütter müssen für Scheidungskinder bis zum elften Lebensjahr in Zukunft geringere Beträge zahlen als bislang. Für Trennungskinder, die älter als elf Jahre sind, werde allerdings mehr Unterhalt fällig, hieß es am Montag bei der Vorstellung der bundesweit geltenden Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhaltsrecht. Nach der Tabelle liegt ab sofort die Höhe der Unterhaltszahlungen beim ersten und zweiten Kind - je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen - zwischen 199 und 528 Euro pro Monat. Für das dritte, vierte und jedes weitere Kind sind die Unterhaltszahlungen etwas geringer.

Für ein drittes Kind schwankt die Höhe je nach Alter und Einkommen zwischen 196 und 522 Euro. Für ein viertes und weitere Kinder liegt der Unterhalt nunmehr zwischen 183,50 und 506,50 Euro.

Die Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie das Kindergeld erhöht haben. Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Richtern der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in regelmäßigen Abständen neu gefasst. Die nun veröffentlichte Fassung wird wohl bis zum Januar 2011 bestehen.

Für kleinere Kinder bis zum fünften Lebensjahr sinken laut Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltszahlungen um zwei bis drei Euro, für Kinder vom sechsten bis elften Lebensjahr um fünf Euro monatlich. Dafür ausschlaggebend ist das zum Jahresbeginn um zehn Euro gestiegene staatliche Kindergeld, das zu 50 Prozent auf die Unterhaltssätze angerechnet wird. Dagegen müssen unterhaltspflichtige Mütter und Väter für Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr 7 bis 15 Euro pro Monat mehr zahlen. Für über 18 Jahre alte Kinder werden ab sofort zwischen 14 bis 29 Euro monatlich mehr fällig, je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen.(epd)

 
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