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Gericht hat entschieden: 

NPD-Demonstration in Passau findet statt

02. Jan 2009 16:26
Polizeichef Alois Mannichl
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Rechte dürfen am Samstag in Passau gegen die Ermittlungen im Fall Mannichl protestieren. Die Stadt wollte den Aufmarsch verhindern. Das Verbot wurde jedoch aufgehoben.

Das Regensburger Verwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot einer Neonazi-Kundgebung im Zusammenhang mit dem Fall Mannichl aufgehoben. Ein Verbot der in Passau geplanten Demonstration sei wegen des elementaren Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zulässig, teilte das Gericht mit.

Die Stadt Passau kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München einreichen werde. Ein VGH-Sprecher erklärte, dass über den Eilantrag voraussichtlich noch im Laufe des Freitag entschieden werde.

Rechtsextremisten aus dem Umfeld der NPD wollen an diesem Samstag vor der Passauer Polizeidirektion dagegen protestieren, dass wegen des Attentats auf Polizeichef Alois Mannichl gegen Rechtsextremisten ermittelt wird. Die Stadt Passau hatte die unter dem Motto «Gegen polizeiliche Willkür und Medienhetze!» stehende Veranstaltung untersagt, weil damit zu rechnen sei, dass dabei der Mordanschlag auf Mannichl bagatellisiert und verharmlost werden soll. Dies sei eine nicht hinnehmbare Verhöhnung des Opfers. Das Verwaltungsgericht legte deswegen Auflagen für die Veranstaltung fest. Unter anderem darf bei der Kundgebung nicht ehrverletzend über Mannichl geredet werden.

Laut Zeitungsberichten wird bereits vor der rechtsextremistischen Versammlung eine Gegendemonstration in der Fußgängerzone von Passau stattfinden. Dazu haben offenbar die Stadt und diverse Organisationen aufgerufen.

Im Fall Mannichl gebe es nach der Übernahme der Ermittlungen durch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) vorerst nichts Neues, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. (dpa/nz)

 
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