Gesetzentwurf der Koalition: 

netzeitung.deZehn Jahre Gefängnis für Terror-Training

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Terroristen-Training in einem Camp in Pakistan (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Terroristen-Training in einem Camp in Pakistan
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Regierung plant eine neue Regelung zur Verfolgung von extremistischen Gewalttätern. Strafbar macht sich bereits, wer einen Aufenthalt in einem Terrorcamp arrangiert - allerdings nur, wenn die Motivation eindeutig ist.

Der Koalitionsstreit über die Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts scheint beigelegt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich nach Informationen der «Neuen Osnabrücker Zeitung» am Donnerstagabend über die Bestrafung von Aufenthalten in Terrorlagern geeinigt. Eine Spitzenrunde mit den Ministern sowie Rechts- und Innenexperten der Koalition habe zudem eine Einigung über die lange strittigen Gesetzentwürfe zur Kronzeugenregelung und zu Deals in Strafverfahren erzielt, berichtet die Zeitung.

Sie zitiert den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach: «Nach monatelangen zähen Verhandlungen haben wir bei allen drei Gesetzgebungsvorhaben gute Ergebnisse erzielt.» Damit könnten alle drei Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, sagte der CDU-Politiker. Die erweiterte Strafbarkeit der Vorbereitung von Terroranschlägen solle im Januar vom Bundeskabinett beschlossen werden, hieß es. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Fritz Rudolf Körper sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», die Koalition habe hier eine «praxistaugliche und verfassungsrechtlich saubere Lösung» gefunden.

Der Besuch eines Terrorlagers soll dem Bericht zufolge mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Aufenthalt in einem Camp reicht allein für eine Bestrafung jedoch nicht aus. Extremisten müssen zudem die Motivation haben, später einen Terroranschlag zu verüben. Eine solche Regelung hatte Justizministerin Zypries auch vorgeschlagen.

«Schwere staatsgefährdende Gewalttat»
Laut dem Bericht der Zeitung kann künftig bereits die Kontaktaufnahme zu einer terroristischen Vereinigung bestraft werden. Wer an Mittelsmänner herantritt, um seine Reise in ein ausländisches Terrorcamp zu arrangieren, dem sollen bis zu drei Jahren Gefängnis drohen. Das gelte jedoch nur, sofern der Täter die Absicht hat, «sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen».

Die Gesetzentwürfe zur Kronzeugenregelung und zum Deal in Strafverfahren lagen seit Monaten auf Eis, weil das Innenministerium auf Änderungen beim Deal bestand. Diese Bedenken gab Schäuble laut «Neuer Osnabrücker Zeitung» nun auf. Jürgen Gehb kündigte an, dass nunmehr «die Koalitionsfraktionen beide Entwürfe in den Bundestag einbringen, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.» (AP)