Karlsruhe verwirft gekürzte Pendlerpauschale: 

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Karlsruhe verwirft gekürzte Pendlerpauschale 

Lupe 30 Cent ab dem ersten Kilometer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Pendlerpauschale gekippt. Damit ist die alte Regelung wieder in Kraft, und die Finanzämter müssen rückwirkend den gesamten Arbeitsweg voll anerkennen.

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Zwei der acht Richter stimmten gegen das Urteil. Bis zu einer Neuregelung gilt wieder die alte Pendlerpauschale. Die Finanzämter müssen für den Arbeitsweg wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkennen. Millionen von Pendlern können nach dem Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen.

Für die Neuregelung gebe es keine tragfähige Begründung, urteilten die Verfassungsrichter. Auch rückwirkend können Steuerrückzahlungen beantragt werden, die aber nur vorläufig gelten. Der Gesetzgeber muss die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 verfassungsgemäß umgestalten.

Sollte sich der Gesetzgeber darin zu einer geringeren Pauschale entschließen, müssten die Steuerzahler dies womöglich wieder ausgleichen. Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus.

Die Pendlerpauschale wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin mit. Es gehe um insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die rund 20 Millionen Pendler würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 um bis zu drei Milliarden Euro entlastet.

Glos: Nettoentlastung in schwierigen Zeiten
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat nach dem Urteil
offen gelassen, wie eine künftige Regelung nach 2010 aussehen könnte. Um eine solide Entscheidung zu treffen, müssten auch andere Aspekte, wie etwa ökologische, berücksichtigt werde, sagte Steinbrück am Dienstag in Berlin. Er verwies darauf, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale durchaus verfassungskonform gewesen wäre, allerdings nicht die Härtefallregelung.

Steinbrück bekräftigte, dass die betroffenen Berufspendler möglichst schnell die Rückzahlungen bekommen. Auch werde es zu keinen Einsparungen an anderer Stelle kommen, um die Steuerausfälle zu kompensieren. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lobte die Entscheidung als einen «ersten steuerlichen Konjunkturimpuls». Die Nettoentlastung von 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 komme für die Arbeitnehmer «in diesen schwierigen Zeiten gerade recht», sagte Glos am Dienstag in Berlin.

«Suppe auslöffeln»
Die Kommunen halten die Entlastung der Pendler durch eine Pauschale für gerechtfertigt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte deshalb am Dienstag das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts, das die Abschaffung der Pendlerpauschale für grundgesetzwidrig erklärt hatte. «Fahrten zur Arbeit sind rein berufliche Fahrten und sollten deshalb steuerlich abgesetzt werden können», erklärte Präsident Gerd Landsberg. «In einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Standortvorteil.»

Der Bund der Steuerzahler hat das Karlsruher Urteil ebenfalls begrüßt. Sein Präsident Karl-Heinz Däke forderte kurz nach Verkündung der Entscheidung im Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine schnelle Steuerrückerstattung. Bundesregierung und Parlament seien gewarnt gewesen und müssten nun «die Suppe auslöffeln, die sie sich selbst eingebrockt haben», sagte Däke in Karlsruhe.(AP/dpa)