Verfahren gegen Sterbehelfer: 

netzeitung.deBeweismittel gegen Kusch werden ausgewertet

 Herausgeber: netzeitung.de

Roger Kusch drohen Konsequenzen (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Roger Kusch drohen Konsequenzen
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator sind in vollem Gange. Sein Einsatz als Sterbehelfer könnte ihn drei Jahre ins Gefängnis bringen.

Bei den Ermittlungen gegen den umstrittenen Sterbehelfer Roger Kusch haben die Staatsanwaltschaften Hamburg und Duisburg mit der Auswertung der Beweismittel begonnen, die sie vergangene Woche beschlagnahmt hatten. Außerdem werde geprüft, ob die Ermittlungsverfahren miteinander verbunden werden, sagten Sprecher beider Behörden am Montag.

Sie ermitteln gegen Kusch wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, also des unerlaubten Abgebens und Handels mit Medikamenten. Der ehemalige Hamburger Justizsenator Kusch hat seit Juni fünf ältere Menschen beim Suizid begleitet. Zuletzt nahm sich am Freitag eine 97-Jährige aus Bergisch Gladbach das Leben.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft wartete am Montag nach eigenen Angaben noch auf die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit Ende Oktober gegen Kusch, nachdem dieser eine 84 Jahre alte Rentnerin beim Suizid begleitet hatte. Die Frau war laut Staatsanwaltschaft an

einer Überdosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Mittels gestorben.

Am Donnerstag und Samstag wurden im Zuge der Ermittlungen beider Staatsanwaltschaften gegen Kusch mehrere Wohnungen durchsucht und Beweismaterial wie Unterlagen und Datenträger sichergestellt. Sollte es zu einer Anklage gegen Kusch kommen, drohen im Fall einer Verurteilung für den Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
(AP)