Das BKA-Gesetz und Bombay:
Merkel will «solche Anschläge verhindern»
Bayerns FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht keinen Zeitdruck für die Verabschiedung des umstrittenen BKA-Gesetzes. Weder eine EU-Richtlinie noch die Sicherheitslage in Deutschland zwängen die Politik zu einem überhasteten Vorgehen, sagte sie am Samstag im Deutschlandradio Kultur. Deutschland sei gut aufgestellt, was die Verteidigung der inneren Sicherheit angehe. Daher lehne sie eine zeitliche Vorgabe der Bundesregierung zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes ab.
Das BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen in der Terrorabwehr geben soll, war am Freitag im Bundesrat gescheitert. Die Bundesregierung will nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort möglichst noch in diesem Jahr einen Kompromiss zu finden.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, es sei nötig, über einige Kernpunkte des Gesetzentwurfs erneut zu verhandeln. Bisher seien zentrale Zuständigkeitsfragen im Bereich der Gefahrenabwehr nicht ausreichend geklärt. «Da ist die Abgrenzung zu unscharf, hier kann es zu Parallelermittlungen zwischen Bund und Ländern kommen.» So sollten die Bundesländer jeweils zustimmen müssen, bevor das BKA tätig wird. «Sonst passiert es wie bei den Verfassungsschutzbehörden: Da weiß die eine Hand nicht, was die andere tut.»
Forderungen nach einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes wegen der jüngsten Terroranschläge in Indien lehnte Leutheusser-Schnarrenberger ab. «Ich glaube, es ist wirklich falsch und sehr vordergründig, diese fürchterlichen Anschläge in Bombay jetzt mit unserem BKA-Gesetz in Verbindung zu bringen.» Die Sicherheitsarchitektur in Deutschland sei intakt und gut ausgestattet.
Nach dem vorläufigen Stopp des BKA-Gesetzes fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bund und Länder zu einem Kompromiss auf. «Wir müssen die Terrorgefahr wirklich ernst nehmen», sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der «Braunschweiger Zeitung». «Die Politik darf das Gesetz nicht scheitern lassen, alle sind jetzt gefordert, ihrer Verantwortung zur Terrorbekämpfung gerecht zu werden.» Ein Kompromiss könne nur darin bestehen, «dass man die rechtsstaatlichen Absicherungen verstärkt», sagte Freiberg. «Die Anordnungsbefugnis auch bei der Online-Durchsuchung sollte selbst im Eilfall grundsätzlich bei Richtern liegen.» Diese zusätzliche Absicherung könne Ängste nehmen und das Vertrauen in das Gesetz stärken, meinte der Gewerkschaftsvorsitzende. (dpa/AP)

