25.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Klar wird am 3. Januar in die Freiheit entlassen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die deutschen Leitartikler äußern nur vereinzelt Unbehagen an der baldigen Freilassung des Ex-Terroristen Klar. Allerdings weckt die nicht geläuterte Reizfigur immer noch negative Emotionen. Kieler Nachrichten: «Überlegener Rechtsstaat» Hier ging es nicht um Gefühle wie Rache oder Gnade, sondern um eine nüchterne Entscheidung nach Gesetzeslage. Die Richter hatten einzig das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu berücksichtigen - nicht deren moralisches Empfinden. Die Gesellschaft mag schwer daran schlucken, dass ausgerechnet auch für Christian Klar der verfassungsgemäße Grundsatz der Menschenwürde gelten soll. Andererseits beweist das Urteil das Selbstbewusstsein und die Überlegenheit eben jenes demokratischen Rechtsstaates, den die RAF einst so hasserfüllt als «Schweinesystem» bekämpfte. Braunschweiger Zeitung: «Bitterkeit, Ohnmacht und Wut» Klar verschanzt sich hinter einer ideologischen Mauer, die niemand durchbrechen wird, weil sie ihm den Blick versperrt auf seine monströse, zerstörerische Selbstgerechtigkeit. Er, der nach dem Urteil der deutschen Justiz neun Menschen auf dem Gewissen hat, versteckt sich im Schweigen. Es ist ein provozierendes Schweigen, doch das sieht er nicht. In wenigen Wochen wird Klar nach Recht und Gesetz aus der Haft entlassen. An der Rechtmäßigkeit ist nicht zu deuteln. Die Freilassung löst ein Gefühl von Bitterkeit, Ohnmacht und Wut aus, nicht von Rache. Dieser Gedanke verbietet sich aus Respekt. Süddeutsche Zeitung: «Kein Zeichen der Schwäche» Der Staat, den Christian Klar so hasste, hat diesen Hass nicht vergolten. Er hat die Strafe gegen den Ex-Terroristen vollstreckt, war aber dabei nicht unerbittlich. Er ist kein Staat der Rache geworden. Das «Schweinesystem», wie es die RAF titulierte, hat sich als großzügig und gnädig erwiesen. Klars Entlassung auf Bewährung ist als Akt der Menschlichkeit nicht ein Zeichen der Schwäche, sondern der Stärke des Staates. Es wird nicht wenige Menschen geben, die für diese Freilassung kein Verständnis haben. Es gibt nämlich in der Gesellschaft eine Sucht nach Strafe, die über Recht und Gesetz weit hinausgeht. Aufgabe des Strafjuristen ist daher nicht nur das Einsperren, sondern auch das Aufsperren: Die Öffentlichkeit muss aufgesperrt werden für die Gedanken eines humanen Strafrechts. Badische Neueste Nachrichten: «Hat er die Lektion gelernt?» Klar steht nicht nur für sich selbst, der zum einst gefährlichsten deutschen Terroristen mutierte Sohn aus gutbürgerlichem Hause. Er steht für die zweite Generation der RAF, für ihren wahnwitzigen Versuch, eine andere Republik herbeizubomben. Es stellt sich natürlich die Frage, ob ein anderer Mensch die Bruchsaler Haftanstalt verlässt. Das Wenige, was man in dieser Zeit von ihm vernahm, stimmt zwiespältig. Beispielsweise das gespenstische Interview mit Günter Gaus 2001, die Klassenkampfrhetorik 2007 für die Rosa-Luxemburg- Konferenz liefern Grund zu fragen, ob Klar seine Lektion gelernt hat. Vielleicht hat er sie gelernt - aber Reue, die hat er nie empfunden. Neues Deutschland: «Niemand saß so lange» Der Mann, der für alle RAF-Taten seit 1977 pauschal wegen neunfachen Mordes verurteilt worden war, gilt als Reizfigur. Uneinsichtig, unbelehrbar, unsympathisch, zur Reue nicht fähig - so lauten beinahe einheitlich die Beurteilungen. Sympathie und Reuebeweise sind aber keine Strafrechtskriterien, und nur um die geht es. Der Rechtsstaat ist nur dann stark, wenn er seine Regeln exakt einhält und nicht überreizt. Ohnehin hatte er bei Klar härter zugelangt als bei allen anderen RAFlern - keiner saß so lange. Die RAF hat Menschenleben auf dem Gewissen, und sie hat der linken Bewegung den denkbar schlechtesten Dienst erwiesen. Für ersteres hat Klar gebüßt, über letzteres hat er hoffentlich nachgedacht. Kölnische Rundschau: «Keine Belohnung - keine Anerkennung» Selbst dem schlimmsten Verbrecher darf nicht jede Chance genommen werden, je wieder der Freiheit «teilhaftig zu werden». Das hat nichts mit einer Begnadigung zu tun. Die hat Bundespräsident Köhler aus guten Gründen abgelehnt. Es ist auch keine Belohnung für irgendein Wohlverhalten, keine Anerkennung für Reue und Umkehr. Solche Regungen wird Klar wohl nie zeigen. Trotzdem ist die Freilassung auf Bewährung sein Recht, und die Stärke unseres Staates zeigt sich darin, dass er dieses Recht akzeptiert. Dass er einen Christian Klar nicht als Symbolfigur dauerhaft einkerkert - wie die Türkei den PKK-Chef Öcalan - und ihn auch nicht als fast rechtlosen «feindlichen Kämpfer» ansieht, wie George W. Bush die Guantánamo-Insassen. Christian Klar wird behandelt wie jeder andere Kriminelle auch. Westfälische Nachrichten (Münster): «Roten Teppich ausgerollt»
Kieler Nachrichten: «Überlegener Rechtsstaat»Hier ging es nicht um Gefühle wie Rache oder Gnade, sondern um eine nüchterne Entscheidung nach Gesetzeslage. Die Richter hatten einzig das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu berücksichtigen nicht deren moralisches Empfinden. Die Gesellschaft mag schwer daran schlucken, dass ausgerechnet auch für Christian Klar der verfassungsgemäße Grundsatz der Menschenwürde gelten soll. Andererseits beweist das Urteil das Selbstbewusstsein und die Überlegenheit eben jenes demokratischen Rechtsstaates, den die RAF einst so hasserfüllt als «Schweinesystem» bekämpfte.
Braunschweiger Zeitung: «Bitterkeit, Ohnmacht und Wut»Klar verschanzt sich hinter einer ideologischen Mauer, die niemand durchbrechen wird, weil sie ihm den Blick versperrt auf seine monströse, zerstörerische Selbstgerechtigkeit. Er, der nach dem Urteil der deutschen Justiz neun Menschen auf dem Gewissen hat, versteckt sich im Schweigen. Es ist ein provozierendes Schweigen, doch das sieht er nicht. In wenigen Wochen wird Klar nach Recht und Gesetz aus der Haft entlassen. An der Rechtmäßigkeit ist nicht zu deuteln. Die Freilassung löst ein Gefühl von Bitterkeit, Ohnmacht und Wut aus, nicht von Rache. Dieser Gedanke verbietet sich aus Respekt.
Süddeutsche Zeitung: «Kein Zeichen der Schwäche» Der Staat, den Christian Klar so hasste, hat diesen Hass nicht vergolten. Er hat die Strafe gegen den Ex-Terroristen vollstreckt, war aber dabei nicht unerbittlich. Er ist kein Staat der Rache geworden. Das «Schweinesystem», wie es die RAF titulierte, hat sich als großzügig und gnädig erwiesen. Klars Entlassung auf Bewährung ist als Akt der Menschlichkeit nicht ein Zeichen der Schwäche, sondern der Stärke des Staates. Es wird nicht wenige Menschen geben, die für diese Freilassung kein Verständnis haben. Es gibt nämlich in der Gesellschaft eine Sucht nach Strafe, die über Recht und Gesetz weit hinausgeht. Aufgabe des Strafjuristen ist daher nicht nur das Einsperren, sondern auch das Aufsperren: Die Öffentlichkeit muss aufgesperrt werden für die Gedanken eines humanen Strafrechts.
Badische Neueste Nachrichten: «Hat er die Lektion gelernt?»Klar steht nicht nur für sich selbst, der zum einst gefährlichsten deutschen Terroristen mutierte Sohn aus gutbürgerlichem Hause. Er steht für die zweite Generation der RAF, für ihren wahnwitzigen Versuch, eine andere Republik herbeizubomben. Es stellt sich natürlich die Frage, ob ein anderer Mensch die Bruchsaler Haftanstalt verlässt. Das Wenige, was man in dieser Zeit von ihm vernahm, stimmt zwiespältig. Beispielsweise das gespenstische Interview mit Günter Gaus 2001, die Klassenkampfrhetorik 2007 für die Rosa-Luxemburg- Konferenz liefern Grund zu fragen, ob Klar seine Lektion gelernt hat. Vielleicht hat er sie gelernt aber Reue, die hat er nie empfunden.
Neues Deutschland: «Niemand saß so lange»Der Mann, der für alle RAF-Taten seit 1977 pauschal wegen neunfachen Mordes verurteilt worden war, gilt als Reizfigur. Uneinsichtig, unbelehrbar, unsympathisch, zur Reue nicht fähig so lauten beinahe einheitlich die Beurteilungen. Sympathie und Reuebeweise sind aber keine Strafrechtskriterien, und nur um die geht es. Der Rechtsstaat ist nur dann stark, wenn er seine Regeln exakt einhält und nicht überreizt. Ohnehin hatte er bei Klar härter zugelangt als bei allen anderen RAFlern keiner saß so lange. Die RAF hat Menschenleben auf dem Gewissen, und sie hat der linken Bewegung den denkbar schlechtesten Dienst erwiesen. Für ersteres hat Klar gebüßt, über letzteres hat er hoffentlich nachgedacht.
Kölnische Rundschau: «Keine Belohnung keine Anerkennung»Selbst dem schlimmsten Verbrecher darf nicht jede Chance genommen werden, je wieder der Freiheit «teilhaftig zu werden». Das hat nichts mit einer Begnadigung zu tun. Die hat Bundespräsident Köhler aus guten Gründen abgelehnt. Es ist auch keine Belohnung für irgendein Wohlverhalten, keine Anerkennung für Reue und Umkehr. Solche Regungen wird Klar wohl nie zeigen. Trotzdem ist die Freilassung auf Bewährung sein Recht, und die Stärke unseres Staates zeigt sich darin, dass er dieses Recht akzeptiert. Dass er einen Christian Klar nicht als Symbolfigur dauerhaft einkerkert wie die Türkei den PKK-Chef Öcalan und ihn auch nicht als fast rechtlosen «feindlichen Kämpfer» ansieht, wie George W. Bush die Guantánamo-Insassen. Christian Klar wird behandelt wie jeder andere Kriminelle auch.
Westfälische Nachrichten (Münster): «Roten Teppich ausgerollt»Es verwundert, dass der Direktor eines der bedeutendsten Berliner Theater, Claus Peymann, Christian Klar medienwirksam einen Praktikumsplatz anbietet der Resozialisation wegen, wie er sagt. Andere Entlassene werden sich verwundert die Augen reiben. Sie warten vergeblich auf einen Job, Klar dagegen wird der rote Teppich ausgerollt. Peymann weiß genau, dass er mit seinem prominenten Praktikanten einen Marketing-Coup landet. Es umgibt sein Haus mit einem Hauch von Revolutionsromantik, bei dem ein bisschen Koketterie mit Pulverdampf nicht stört. (dpa)