Schäubles Vorschlag in der Kritik: 

netzeitung.de«Anschlag auf rechtsstaatliche Prinzipien»

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Nur wenige waren erfreut über Schäubles Vorstoß (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Nur wenige waren erfreut über Schäubles Vorstoß
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Der Innenminister möchte die Verfassung ändern, damit künftig umstrittene Projekte wie das BKA-Gesetz leichter durchgesetzt werden können. Viele Länder wollen sich das aber nicht gefallen lassen.

Der Vorstoß von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für neue Abstimmungsregeln im Bundesrat stößt auf massiven Widerstand. Mehrere Landesregierungen wiesen den Vorschlag am Samstag empört zurück.

«Das ist ein heftiger Anschlag auf parlamentarische, rechtsstaatliche Prinzipien, die sich seit knapp 60 Jahren bewährt haben», sagte der Bremer Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD). Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) mahnte: «Aktuelle Schwierigkeiten sollten nicht Grund sein zu ändern, was sich über Jahrzehnte bewährt hat.»

Angesichts des absehbaren Scheiterns des BKA-Gesetzes im Bundesrat hatte Schäuble am Freitag überraschend neue Abstimmungsregeln für die Länderkammer vorgeschlagen. Das Grundgesetz solle so geändert werden, dass Gesetze künftig auch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden könnten, verlangte der CDU-Politiker in einem gemeinsam mit dem stellvertretenden SPD-Fraktionschef Fritz Rudolf Körper verfassten Brief an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission.

Derzeit ist die absolute Mehrheit aller Länderstimmen erforderlich, Enthaltungen werden faktisch als Nein-Stimmen gewertet. Das bedeutet, dass kleine Koalitionspartner von Länderregierungen relativ großen Einfluss auf die Bundespolitik haben, da sich Koalitionsregierungen im Bundesrat in strittigen Fragen in der Regel enthalten.

Vorschlag schon mehrfach verworfen
Mehrere Landesregierungen bezeichneten die Forderung Schäubles als chancenlos. Der Vorstoß werde sich als Schuss in den Ofen erweisen, sagte Böhrnsen, der auch stellvertretender Vorsitzender der Föderalismuskommission ist, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». In dem Gremium werde das keine Rolle spielen.

Schäuble sei ein schlechter Verlierer, der «trickreich neue Spielregeln einführen» wolle, wenn ihm ein Ergebnis nicht passe. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, warnte davor, «aktuelle Schwierigkeiten der Mehrheitsfindung als Grund für eine Grundgesetzänderung zu nehmen». Außerdem sei die Diskussion nicht neu, ähnlich sei schon zu seiner Zeit als Bundesratspräsident debattiert worden, sagte der CDU-Politiker «Spiegel Online».

Bisher habe es unter den Ländern keine Mehrheiten dafür gegeben. Der Chef der Münchner Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), sagte, die Forderung sei auch in der Föderalismuskommission I diskutiert und verworfen worden.

Körper: Veröffentlichung nicht abgesprochen
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy, bezeichnete den Vorschlag als «untauglich», da entsprechende Änderungen einfach unterlaufen werden könnten. «Wenn Stimmenthaltungen im Bundesrat künftig unter den Tisch fielen, würden Koalitionspartner in den Ländern bei Streitfragen stattdessen ein Nein im Bundesrat vereinbaren», sagte der SPD-Politiker der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dagegen, er könne sich mit dem Vorschlag «inhaltlich durchaus anfreunden», kritisierte aber den Zeitpunkt der Veröffentlichung. «Wenn er aus tagesaktuellen Erwägungen gemacht wird, merkt jeder die Absicht dahinter», sagte er «Spiegel Online».

Ähnlich äußerte sich Schäubles Mitstreiter Körper: «Ich halte die Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerade für eine Beförderung der Sache», sagte der SPD-Politiker dem Onlinedienst. Das sei nicht mit ihm abgesprochen gewesen. Dadurch werde der Eindruck erweckt, der Vorstoß habe mit dem jüngstem BKA-Gesetz zu tun. Die Idee sei aber bereits vor geraumer Zeit im «Konvent für Deutschland» entwickelt und dort von zahlreichen Staatsrechtlern mitgetragen worden.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) kritisierte den Schäuble-Vorstoß am Freitag ebenfalls: «Wir dürfen das Grundgesetz nicht nach Belieben passend machen», sagte er der dpa. Die FDP werde das nicht mittragen. Eine Verfassungsänderung braucht auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit - ohne die FDP ist diese derzeit nicht zu erreichen. Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) wies bei «Spiegel Online» darauf hin, dass es bisher unter den Ländern keine Mehrheit für eine weitere Differenzierung des Abstimmungsverhaltens gebe. (AP/dpa)