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Wegen Gezerre um BKA-Gesetz: 

Schäuble fordert neue Regeln für den Bundesrat

21. Nov 2008 13:08
Er will schnell mal das Grundgesetz ändern
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Ein wichtiges Projekt des Innenministers droht in der Länderkammer zu scheitern. Doch anstatt die Meinungsbildung zu beeinflussen, will Schäuble die Spielregeln ändern.

Als Konsequenz aus dem Streit über das BKA-Gesetz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eine Reform der Abstimmungsregeln im Bundesrat vorgeschlagen.

In einem Brief an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission habe er sich dafür ausgesprochen, dass künftig «im Zweifel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Bundesrat entscheidend» sein sollen, sagte Schäuble am Freitag nach der Innenministerkonferenz in Potsdam.

Derzeit kommt eine Zustimmung nur zu Stande, wenn die absolute Mehrheit mit Ja stimmt. Enthaltungen sind faktisch ein Nein. Schäuble verwies auf die zunehmende Zahl von Koalitionsregierungen in den Ländern. Gibt es dort keine Einigung, muss sich das Land nach den Koalitionsabsprachen im Bundesrat enthalten. Anlass für den Vorstoß Schäubles ist der Streit über das BKA-Gesetz. Nach dem derzeitigen Stand gibt es wegen der angekündigten Vielzahl von Enthaltungen keine Mehrheit für das Gesetz in der Länderkammer.

Grüne fordern Schäubles Rücktritt

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) wandte sich gegen die Änderung. «Wir dürfen das Grundgesetz nicht nach Belieben passend machen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Grünen forderten indirekt Schäubles Rücktritt. «Dieser Minister hat entweder die Demokratie nicht verstanden, oder er will sie abschaffen», sagte Fraktionschefin Renate Künast.

«In beiden Fällen ist er als Innenminister untragbar.» Unterstützung erhielt Schäuble von Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU). Schäuble sagte, die Länder sollten sich mit einem Konfliktthema wirklich beschäftigen - und sich nicht einfach enthalten.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig. CDU/CSU und SPD stellen zusammen 445 von 612 Abgeordneten und haben damit die erforderliche Anzahl von Stimmen. (AP/dpa)

 
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