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Erhöhung der Entschädigung: 

25 Euro für einen Tag unschuldig in Haft

20. Nov 2008 19:54
Wer zu unrecht im Gefängnis saß, bekommt bald mehr Geld
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Die Länderjustizminister haben beschlossen, die Zahlungen für Opfer von Fehlurteilen deutlich anzuheben. Statt 11 gibt es künftig 25 Euro. Einigen ist das immer noch viel zu wenig.

Die Haftentschädigung für Opfer von Fehlurteilen soll schon Mitte kommenden Jahres von derzeit 11 auf 25 Euro pro Tag erhöht werden. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Justizminister der Länder am Donnerstag in Berlin. Das Bundesjustizministerium signalisierte Zustimmung und will zügig ein Gesetz auf den Weg bringen. Der Beschluss sei mehrheitlich erfolgt, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der niedersächsische Ressortchef Bernd Busemann (CDU). Da es sich bei den Fällen um überschaubare Zahlen handele, sei die finanzielle Mehrbelastung für die Länder kein Thema.

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue zeigte sich dennoch unzufrieden mit der Höhe des Betrages. Sie werde sich weiterhin für ihre Forderung einsetzen, 100 Euro Entschädigung pro Tag zu zahlen, sagte die SPD-Politikerin, die nicht zustimmte. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Entscheidung und forderte ebenfalls 100 Euro pro Tag. Die Mehrausgaben seien durchaus finanzierbar, sagte DAV-Präsident Hartmut Kilger.

Berlin wende beispielsweise pro Jahr 95.000 Euro an Haftentschädigung auf, das Saarland zwischen 80.000 Euro und 90.000 Euro, Hamburg 45.000 Euro. In Niedersachsen sind es zwischen 50.000 und 60.000 Euro, wie Busemann erklärte. Selbst wenn es zu einer Verzehnfachung käme, «wäre dies also finanzierbar», sagte Kilger. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, nannte den Beschluss der Justizministerkonferenz enttäuschend.

Seit 1987 unverändert

Die Anhebung auf 25 Euro könne vor dem Hintergrund der geringen Fallzahlen «nur als beschämend bezeichnet werden», sagte er. Dieser Satz sei «in keiner Weise geeignet, den seelischen Schaden und die stattgefundene gesellschaftliche Stigmatisierung auszugleichen». Angemessen wären 100 Euro.

Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Lutz Diwell, sagte, die Umsetzung des Beschlusses in ein Gesetz sei «eher eine technische Frage». Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD) hatte sich in der Vergangenheit stets offen für eine höhere Haftentschädigung gezeigt, ihr weiteres Vorgehen aber von einer Einigung der Länder abhängig gemacht. Die Höhe der Haftentschädigung ist seit 1987 unverändert.

Berlinerin als Beispiel

Sie wird zusätzlich zu den konkreten Schäden wie beispielsweise einem Verdienstausfall durch die Haft gezahlt. Offen ist noch, ob die höhere Entschädigung auch rückwirkend gezahlt wird. Im Frühjahr hatte der Fall einer 52-jährigen Berlinerin die Debatte über eine höhere Haftentschädigung verschärft. Die Arzthelferin saß fast zweieinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis, nachdem sie zunächst wegen der angeblichen Ermordung ihres Vaters zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Neue Gutachten belegten später ihre Unschuld. Für die 888 Tage, die die Angeklagte zu Unrecht im Gefängnis saß, steht ihr eine Entschädigung von insgesamt 9768 Euro zu. (AP)

 
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