Auch Bayern bockt:
FDP läuft Sturm gegen BKA Gesetz
Nach den Koalitionsverträgen von CSU und CDU mit der FDP müssen sich diese Länder somit in der Länderkammer enthalten, was faktisch Nein-Stimmen entspricht. Zu Fall bringen können sie das Gesetz mit zusammen 24 der 69 Stimmen im Bundesrat aber nicht.
Das Bundeskriminalamt darf laut dem Gesetzentwurf der Großen Koalition künftig im Kampf gegen den Terrorismus Computer ausspähen, Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen überwachen und Rasterfahndungen durchführen.
Auch die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung wird sich bei der Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich enthalten. Justizminister Ulrich Goll habe die Online-Durchsuchung öfter kritisiert und lehne sie ab, sagte ein Sprecher des FDP-Politikers am Donnerstag in Stuttgart. Eine endgültige Entscheidung über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat falle aber erst bei der Kabinettssitzung vor der Entscheidung der Länderkammer. Diese wird für die nächste Bundesratssitzung am 28. November, spätestens aber der übernächsten am 19. Dezember erwartet.
In Niedersachsen hatte der stellvertretende Ministerpräsident Walter Hirche bereits Ende Oktober erklärt, dass die FDP eine Zustimmung zu dem Vorhaben wegen der geplanten Online-Durchsuchungen ablehnt. Eine FDP-Sprecherin bekräftigte am Donnerstag auf Anfrage die Ablehnung. Auch in Nordrhein-Westfalen will die dort ebenfalls zusammen mit der CDU regierende FDP eine Zustimmung des Landes verhindern. Wie eine Sprecherin von Innenminister Ingo Wolf (FDP) erklärte, läuft das auf eine Stimmenthaltung des bevölkerungsreichsten Bundeslands in der Ländekammer hinaus.
Es erlaubt dem Bundeskriminalamt (BKA) erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern bereits die Abwehr terroristischer Gefahren. Die Behörde darf bei akuter Gefahr erstmals heimlich private Computer durchsuchen. Auch das Abhören und die Videoüberwachung von Privatwohnungen ist erlaubt.
Letzte offene Streitfragen hatte die große Koalition erst vergangene Woche beigelegt. Danach wird die Online-Durchsuchung bis Ende 2020 befristet. Die Untersuchung muss von einem Richter angeordnet werden. Auf Druck der SPD soll außer zwei BKA-Beamten aber zusätzlich auch der unabhängige Datenschutzbeauftragte der Behörde prüfen, ob die gesichteten Daten den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren. Die Opposition bemängelte dies als völlig unzureichend. (nz/dpa)
