11.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Bundeskriminalamts-Außenstelle in Berlin
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Mit dem BKA-Gesetz ermöglicht das Parlament dem Bundeskriminalamt erstmals die Abwehr terroristischer Gefahren. Ein langer Parteienstreit über PC-Durchsuchungen und Kameraspionage endet - jedenfalls vorläufig.
Am Mittwoch wird der Bundestag die Sicherheitsarchitektur Deutschlands maßgeblich verändern: Erstmals in seiner Geschichte soll das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem «Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt» bei der Abwehr terroristischer Gefahren auch präventiv tätig werden können, also noch bevor eine Straftat begangen wurde. Bisher ist das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig.
Der Beschluss ist das vorläufige Ende eines langen Parteienstreits. Insbesondere die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger war immer wieder Anlass für Korrekturen. Im Februar war sogar das Bundesverfassungsgericht damit befasst, der Gesetzentwurf musste abermals umgeschrieben werden. Doch noch ist nicht sicher, dass das Gesetz wirksam wird: Der frühere FDP-Innenminister Gerhard Baum, der schon gegen die Online-Durchsuchung und das Luftsicherheitsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zog, hat eine erneute Verfassungsklage angekündigt.
Neu ist, dass die Fahnder des BKA in den Wohnungen Verdächtiger nicht nur lauschen, sondern «zur Abwehr einer dringenden Gefahr» demnächst sogar Kameras betreiben dürfen bis zu einem Monat lang. Telefone dürfen die Ermittler ebenfalls bis zu sechs Monaten lang vorbeugend zur Abwehr einer Gefahr abhören. Bisher war da nur bei der Verfolgung schwerer Straftäter erlaubt. Ebenso dürfen die Fahnder per Rasterfahndung nach Verdächtigen suchen, die Straftaten planen.
Die BKA-Beamten dürfen künftig auch auf Computer von Terrorverdächtigen zugreifen, jedoch nur bei einer konkreten Gefahr und bei dem Verdacht auf schwerste Straftaten. Im Eilfall reicht es, wenn die vorgeschriebene richterliche Erlaubnis für die Online-Durchsuchung erst im Nachhinein eingeholt wird. Zudem vereinbarten Union und SPD ein Verfahren, das den Datenschutz stärken soll: In die Auswertung erhobener Daten wird der Datenschutzbeauftragte des BKA einbezogen. Der weisungsunabhängige Experte soll gemeinsam mit den BKA-Mitarbeitern prüfen, ob die Privatsphäre verletzt wird und gewonnene Daten gelöscht werden müssen. Er hat ein Vetorecht: Sobald er den Verdacht hegt, dass Daten rein privater Natur sind, kann er die Angelegenheit einem Gericht zur Entscheidung vorlegen.
Vor solchen Maßnahmen geschützt sind nur wenige: Volles Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete. Hier dürfen Fahnder keine Leitungen anzapfen oder auf anderen Wegen spitzeln. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Terrorverdächtiger meldet. Telefone von Anwälten im Allgemeinen, Ärzten und Journalisten hingegen dürfen abgehört werden, wenn es schwere Straftaten aufzuklären gilt. Sie genießen nur einen nur relativen Schutz: Wenn ein Richter bei einer individuellen Prüfung das öffentliche Interesse an Aufklärung höher einstuft als den Geheimnisschutz, ist der Zugriff statthaft. Wenn die Geheimnisträger selbst in Straftaten verwickelt sind, fällt der Schutz jedoch weg. Bisher waren die Quellen von Journalisten weitgehend geschützt, im Zuge neuer Überwachungsbefugnisse geraten aber auch sie immer stärker ins Blickfeld der Ermittler.