06.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Wer surft, mailt oder telefoniert, wird erfasst
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Bundesverfassungsgericht hat die Weitergabe von Daten aus Internet- und Telefonnutzung weiter eingeschränkt. Vor kurzem erst hatten Richter ein Unternehmen von der kostenträchtigen Speicherpflicht befreit.
Die Karlsruher Richter erweiterten ihre im März zur Vorratsdatenspeicherung ergangene einstweilige Anordnung und setzten der Weitergabe gespeicherter Telefonverbindungsdaten in Bayern und Thüringen engere Grenzen. Kriterien sind dabei die Schwere der Straftaten, zu deren Aufklärung Polizei und Justiz die gespeicherten Daten nutzen dürfen.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08)Gegner des Gesetzes erwarten nun, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung insgesamt kippt. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss darf nur bei dringender Gefahr für Leib und Leben, für den Bestand der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr auf gespeicherte Telefondaten zugegriffen werden. Auch die Weitergabe an den bayerischen Verfassungsschutz wurde eingeschränkt.
Im März hatte das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung verfügt, dass Telefonverbindungsdaten nur bei schwerwiegenden Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürfen. Die damalige Eilentscheidung betraf jedoch nur den Zugriff der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die nun beschlossene Erweiterung wurde notwendig, weil Bayern und Thüringen im Sommer Landesgesetze verabschiedeten, die auch der Polizei und in Bayern zusätzlich dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf die Daten gestatten.
Die einstweilige Anordnung gilt, bis der Erste Senat endgültig über die Verfassungsbeschwerden entschieden hat. Das wird für 2009 erwartet. Mit der jetzt ergangenen erweiterten Anordnung erzielten acht Mitglieder einer Bürgerinitiative einen Teilerfolg. Sie haben auch Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz erhoben.
Erst Ende Oktober hatte das Berliner Verwaltungsgericht in einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass der Telefonanbieter BT Germany muss erstmal keine Kundendaten mehr speichern muss, weil der Bund die dabei anfallenden Kosten nicht übernimmt.
Gegner der Vorratsdatenspeicherung begrüßten die neue Entscheidung vom Donnerstag als weiteren Etappensieg. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zeigte sich zuversichtlich, «dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird». Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler erklärte, das Verfassungsgericht verbiete die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen nur äußerst selten. «Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch», sagte Stadler der «Berliner Zeitung». Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte, die Bundesregierung solle sich die Peinlichkeit ersparen, dass das Bundesverfassungsgericht die «staatliche Speicherorgie» endgültig stoppe, und das Gesetz vorher zurücknehmen. (nz/AP)