06.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Zugriff über die Datenleitung?
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Die umstrittene Online-Durchsuchung wird befristet. Ein Beauftragter für den Datenschutz im Bundeskriminalamt soll die Privatsphäre schützen. Ex-Innenminister Baum will erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Wirksamkeit von Online-Durchsuchung und Rasterfahndung durch das BKA sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sollen nach fünf Jahren wissenschaftlich überprüft werden. Die Online-Durchsuchung wird zudem bis 2020 befristet. Darauf einigten sich die Fraktionen von Union und SPD, die sich nach jahrelangem Streit über die Neuregelung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Diese beiden Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs hatte die SPD gefordert.
Am Mittwoch will die Koalition das BKA-Gesetz gegen den Widerstand der Oppositionsfraktionen im Bundestag durchsetzen. Ob das Gesetz dann Bestand hat, wird sich möglicherweise erneut vor dem Bundesverfassungsgericht entscheiden: Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP), der in Karlsruhe bereits einen höheren Schutz für Computer erstritt, will erneut gegen die Online-Durchsuchung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. «Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt», sagte Baum der Nachrichtenagentur AP.
Die überraschend weit reichende Befristung auf zwölf Jahre nannte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck «unverschämt und aberwitzig». Er hält das Instrument an sich für verfassungswidrig. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», man könne dann gleich auf eine Frist verzichten. Dahinter steckt auch die Befürchtung, dass der technische Fortschritt heute gebräuchliche Kommunikationswege in den nächsten Jahren veralten lassen wird. Selbst bei der Polizei ist das geplante Gesetz umstritten. Während die Gewerkschaft der Polizei es als «rechtsstaatlich vertretbar» begrüßte, kam von der Deutschen Polizeigewerkschaft Kritik. Deren Chef Rainer Wendt sprach von einem «faulen Kompromiss».
In der Regel muss ein Richter künftig die Online-Durchsuchung genehmigen. Der Präsident des Bundeskriminalamts soll aber eine Eilbefugnis erhalten. In dringenden Fällen soll er Beweise ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen. Im Nachhinein muss ein Richter dann den Zugriff bestätigen.
Wie das erforderliche Spähprogramm auf den Zielcomputer übertragen wird, dazu schweigen die künftigen Nutzer. Das ursprünglich geplante Recht von Ermittlern, dafür heimlich in die Wohnung des Verdächtigen einzudringen, strich die SPD aus dem Gesetzentwurf heraus. Was bleibt, ist etwa der Weg über die Online-Verbindung, per E-Mail, über CDs und andere Datenträger. Denkbar ist auch eine Manipulation des Geräts, sollte es sich einmal außerhalb der Wohnung befinden, was bei Notebooks oder bei einer PC-Reparatur mitunter der Fall ist.
Bei der Online-Durchsuchung wurde zudem ein Verfahren vereinbart, das den Datenschutz stärken soll: In die Auswertung erhobener Daten wird der Datenschutzbeauftragte des BKA einbezogen. Der weisungsunabhängige Experte soll gemeinsam mit den BKA-Mitarbeitern prüfen, ob die Privatsphäre verletzt wird und gewonnene Daten gelöscht werden müssen. Er hat ein Vetorecht: Sobald er den Verdacht hegt, dass Daten rein privater Natur sind, kann er die Angelegenheit einem Gericht zur Entscheidung vorlegen. Die SPD wollte für diese Prüfung schon im BKA einen unabhängigen Richter hinzugezogen wissen, konnte das jedoch nicht durchsetzen. Man tröstet sich damit, dass einer der behördeninternen Kontrolleure zum Richteramt befähigt sein muss.
Den Kampf gegen die auch von Experten beklagten Doppelzuständigkeiten von Bund und Ländern hat die SPD offenbar auch aufgegeben. «Überschneidungen sind unausweichlich, wenn man dem Bund Kompetenzen gibt», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, «Zeit Online». Doch gebe es im Kampf gegen grenzüberschreitenden Terrorismus keine Alternative.
An einer Stelle gab die SPD schon vor Monaten nach: Imame sollen durch das neue Gesetz keinen Schutz vor Späh- oder Lauschmaßnahmen bekommen. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht ist an den Status einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft geknüpft, wie ihn die Kirchen haben. Der Staat fürchtet, dass sich Imame selbst ernennen und so dem staatlichen Zugriff entziehen könnten. Unter anderem Geistliche der Kirchen, Anwälte und Journalisten sind von Abhör- und Überwachungsmaßnahmen geschützt, wenn die Seelsorgegespräche oder journalistische Quellen betreffen. Muss eine Straftat aufgeklärt werden, können Journalisten unter bestimmten Umständen zur Herausgabe von Material sogar gezwungen werden. «Damit gefährdet die große Koalition die Pressefreiheit und höhlt einen Grundpfeiler unserer Demokratie weiter aus», beklagt der Grünen-Innenpolitiker Wolfgang Wieland.
Der Schutz der Privatsphäre, Juristen sprechen vom Schutz des Kernbereiches der privaten Lebensgestaltung, soll in Anlehnung an die Polizeigesetze von Bundesländern über Hilfskonstrukte gewahrt bleiben. So müssen die Polizisten das heimliche Lauschen oder Filmen unterbrechen, sobald rein Privates geschieht. Beginnt der Überwachte also zu beten, muss der Druck auf die Stop-Taste folgen. Was bisher keiner erklären konnte: Woher wissen die Beamten, wann sie wieder einschalten dürfen?
Betroffene müssen über eine Überwachung im Nachhinein benachrichtigt werden, sobald der Zweck der Maßnahme dadurch nicht mehr gefährdet ist. Spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Lausch- oder Spähaktion muss dies geschehen sein, über eine längere Frist muss ein Richter entscheiden.