Neues BKA-Gesetz auf dem Weg:
Schnüffeln ohne Richterbeschluss
05.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Nach seinen Angaben hat die zuständige Arbeitsgruppe der Koalition die Arbeit an dem Gesetz am Dienstabend abgeschlossen. In der Sitzung wurden letzte Details der umstrittenen Online-Durchsuchung und der Rasterfahndung geklärt.
Bei der Online-Durchsuchung wurde zudem ein Verfahren vereinbart, das den Datenschutz stärken soll. In die Auswertung erhobener Daten wird der Datenschutzbeauftragte des BKA einbezogen. Er soll prüfen, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wird.
In der Regel muss ein Richter die Online-Durchsuchung genehmigen. Der Präsident des Bundeskriminalamts soll aber eine Eilbefugnis erhalten. In dringenden Fällen soll er Beweise ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen.
«Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht», kommentierte Bosbach das Verhandlungsergebnis. «Aber gleichzeitig erhält das BKA ein praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann.»
Bisher ist das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig. Um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können, soll das Bundeskriminalamt eine ganze Reihe neuer Befugnisse erhalten. Umstritten war vor allem die Online-Durchsuchung. Das Bundesverfassungsgericht hatte für die Anwendung des Fahndungsinstruments enge Grenzen gesetzt. Das Urteil wurde bei der Erarbeitung des Gesetzes berücksichtigt.
In einer Expertenanhörung des Bundestags bewertete eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die gefundene Regelung im September als verfassungskonform. Auch andere Regelungen wie die zur Videoüberwachung von Wohnungen stießen auf kaum wesentliche Bedenken. Allerdings gab es Kritik an «Parallelzuständigkeiten» zwischen den Polizeien in Bund und Ländern. (AP)

