Neues BKA-Gesetz auf dem Weg: 

netzeitung.deSchnüffeln ohne Richterbeschluss

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Auch ohne Richterbeschluss darf demnächst auf privaten Rechnern geschnüffelt werden (Foto: Jens Büttner dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Auch ohne Richterbeschluss darf demnächst auf privaten Rechnern geschnüffelt werden
Foto: Jens Büttner dpa
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Dass Ermittler bald private Computer ausspähen dürfen, darüber waren sich Union und SPD schon länger einig. Nur über Details des neuen Gesetzes herrschte Streit. Das hat sich nun geändert.

Nach zähem Ringen hat sich die Koalition auf ein Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen für den Kampf gegen den Terrorismus geeinigt. Damit wird dem Bundeskriminalamt unter anderem die umstrittene Durchsuchung privater Computer zu Fahndungszwecken ermöglicht. Außerdem darf das BKA dann Mikrofone und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen installieren.

Heftig umstritten waren bei den Innenexperten von Union und SPD bis zuletzt insbesondere die Details der Online- Durchsuchung. Der Bundestag werde das Gesetz nächste Woche Donnerstag beschließen, sagte der CDU/CSU-Unterhändler Wolfgang Bosbach am Mittwoch. Falls der Bundesrat ebenfalls zustimmt, kann es noch in diesem Jahr in Kraft treten. «Es waren schwierige Verhandlungen, die sich aber gelohnt haben», sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bosbach.

Nach seinen Angaben hat die zuständige Arbeitsgruppe der Koalition die Arbeit an dem Gesetz am Dienstabend abgeschlossen. In der Sitzung wurden letzte Details der umstrittenen Online-Durchsuchung und der Rasterfahndung geklärt.

Überprüfung nach fünf Jahren
Die Wirksamkeit dieser beiden Fahndungsinstrumente des BKA sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sollen nach fünf Jahren wissenschaftlich überprüft werden. Die Online-Durchsuchung wird zudem bis 2020 befristet. Diese beiden Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs hatte die SPD gefordert.

Bei der Online-Durchsuchung wurde zudem ein Verfahren vereinbart, das den Datenschutz stärken soll. In die Auswertung erhobener Daten wird der Datenschutzbeauftragte des BKA einbezogen. Er soll prüfen, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wird.

In der Regel muss ein Richter die Online-Durchsuchung genehmigen. Der Präsident des Bundeskriminalamts soll aber eine Eilbefugnis erhalten. In dringenden Fällen soll er Beweise ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen.

«Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht», kommentierte Bosbach das Verhandlungsergebnis. «Aber gleichzeitig erhält das BKA ein praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann.»

Erstmals Aufgabe der Gefahrenabwehr für das BKA
Mit dem «Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt» soll das BKA erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Die Ermittlungsbehörde soll künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden.

Bisher ist das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig. Um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können, soll das Bundeskriminalamt eine ganze Reihe neuer Befugnisse erhalten. Umstritten war vor allem die Online-Durchsuchung. Das Bundesverfassungsgericht hatte für die Anwendung des Fahndungsinstruments enge Grenzen gesetzt. Das Urteil wurde bei der Erarbeitung des Gesetzes berücksichtigt.

In einer Expertenanhörung des Bundestags bewertete eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die gefundene Regelung im September als verfassungskonform. Auch andere Regelungen wie die zur Videoüberwachung von Wohnungen stießen auf kaum wesentliche Bedenken. Allerdings gab es Kritik an «Parallelzuständigkeiten» zwischen den Polizeien in Bund und Ländern. (AP)