25.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Deutsche-Bank-Vorstand Ackermann
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Managergehälter gesetzlich zu begrenzen, gilt als ein absurdes Ansinnen. Doch die Finanzkrise ermuntert die Politik, nach Wegen zu suchen, um Millionenbezüge zumindest an vorzeigbare Erfolge zu koppeln. Von Tilman Steffen
Als die gemeinsame Arbeitsgruppe der Unions- und der SPD-Fraktion vergangene Woche zum Thema Managergehälter tagte, gab es verdutzte Gesichter: Eines der vorab erwarteten Konzept-Papiere war auf halbem Wege stecken geblieben und lag erst zu Sitzungsbeginn auf dem Tisch. Die Gegenseite sah sich außerstande, unvorbereitet über eine Tischvorlage zu urteilen. Entsprechend gering blieb der Verhandlungsfortschritt.
In der Wirtschaft hätte so etwas Konsequenzen: Börsennotierte Unternehmen müssen kursrelevante Informationen, etwa Gewinneinbrüche oder Auftragsverluste, dem Kapitalmarkt unverzüglich mitteilen. Geschieht das nicht oder zu spät, reagiert nicht nur die Börse sauer, die Firma muss für Schäden bei Dritten haften.
Fehler von Managern, die ihren Unternehmen schaden, und deren
Verantwortung>>> sind dieser Tage Thema im Kantinen- und Stammtischgespräch. Doch nicht nur das: Die vom Volk oft als unangemessen empfundenen Manager-Bezüge beschäftigen derzeit sogar den Gesetzgeber.
Sie mit Paragrafen zu begrenzen, widerspricht der Idee von freien Märkten. Vor der globalen Finanzkrise galt die Debatte deshalb als erledigt. Doch nun, da die ersten Banken unter den vergangene Woche aufgespannten staatlichen Rettungsschirm flüchten, wittert die Politik ihre Chance.
Eine Koalitions-Arbeitsgruppe setzte mittlerweile ihre einst unterbrochene Arbeit an Änderungen des Steuer- und Aktienrechts fort. Die SPD profitiert dabei von einer komfortablen Ausgangssituation: Sie sucht seit langem nach Eingriffsmöglichkeiten und hat das konkretere Konzept. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an den Koalitionspartner CDU, den der Wissensvorsprung der Sozialdemokraten anfangs überforderte: Die CDU-Seite habe als «nicht gesprächsfähig» erwiesen, meuterte die SPD nach dem zweiten Treffen am 16. Oktober.
«Wir hatten die zweite Sitzung, was wollen die denn», keilte die Gegenseite zurück. Immerhin entwarfen die Abgeordneten um den CDU-Finanzfachmann Otto Bernhardt bis Mitte Oktober ein eigenes Zehn-Punkte-Papier. Noch im November will die Zehnergruppe konkrete Vorschläge präsentieren. Doch bis dahin sind noch grundsätzliche Differenzen auszuräumen:
Die SPD plant, Vorstandsvergütungen für die Unternehmen teurer zu machen: Oberhalb einer Million Euro sollen nur noch 50 Prozent davon steuerlich absetzbar sein. So ist es bei den Bezügen der Aufsichtsräte der Fall.
Die CDU will dagegen sogar Aufsichtsrats-Vergütungen voll abzugsfähig machen. Sie sieht durch den SPD-Plan steuerpolitische Grundsätze verletzt, da sich die Steuer des Unternehmens und die des Empfängers dann auf rund drei Viertel der Ursprungssumme addieren würden. Finanzpolitiker Bernhard führt einen Grundsatz des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof an, demzufolge nach Steuern wenigstens die Hälfte übrig bleiben muss. Doch die CDU hat schlechte Karten: Kirchhofs Nachfolger in Karlsruhe hatten diese Maxime bereits 2006 in einer Entscheidung relativiert.
Die SPD will an Paragrafen arbeiten und etwa die gesetzlichen Kriterien, nach denen die Aufsichtsräte die Bezüge ihrer Vorstände festlegen, konkreter fassen. Ihr sind die Vorgaben im Paragraf 87 des Aktiengesetzes zu schwammig. CDU gibt dagegen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft «den Vorzug vor gesetzlichen Maßnahmen».
Streit gibt es darüber hinaus bei den Gehältern in Unternehmen mit öffentlich-rechtlichem Einfluss, also etwa den Rundfunkanstalten.
Aber auch erste Übereinkünfte sind erreicht, bei denen die Gruppe noch an Formulierungen feilt:
Im Wesentlichen eins ist man darin, über Eingriffe ins Aktienrecht den Unternehmen die Kürzung der Vorstandsvergütung zu erleichtern, wenn die Geschäfte weniger einträglich sind oder sich gar Verluste anhäufen.
Gemeinsam streben die Koalitionäre danach, die Vielfalt der Vergütungsregeln um die «kurzfristigen Elemente» zu kürzen. Nicht mehr der schnelle Anstieg des Aktienkurses soll ausschlaggebend für Sondergratifikationen sein, sondern der langfristige Unternehmenserfolg nach dem Prinzip: Leistung soll sich wieder lohnen. Das Einlösen von Aktienoptionen für Vorstände will die CDU erst nach drei Jahren erlauben, die SPD denkt an vier oder gar fünf Jahre.
Beide Seiten wollen auch die Aufsichtsräte als solche stärken. Künftig sollen alle Kontrolleure über Vorstandsbezüge entscheiden und nicht, wie bisher, nur ein Ausschuss. Abschreckendes Beispiel ist hier die Abfindung für den früheren Mannesmann-Manager Klaus Esser, dessen 60 Millionen Mark schweres Abschiedsgeschenk ein Grüppchen von nur vier Aufsichtsräten billigte. Doch auch hierbei scheut sich die CDU, diese Verschärfung ins Gesetz zu schreiben, und setzt auf das Prinzip Selbstverpflichtung. Die SPD will den Aufsichtsrat sogar dafür haftbar machen, wenn er seine Verantwortung nicht als Ganzes wahrnimmt.
Konkrete Zahlen soll der zu erarbeitende Vorschlag nicht enthalten, betonen beide Seiten. Verwirklicht die Regierung die Vorschläge der Arbeitsgruppe, könnten bis zu neun Gesetzesänderungen notwendig sein. Bevor sie ihre Arbeit präsentieren, wollen die Koalitionsexperten noch Fachleute von Gewerkschaften anhören und die so genannte Cromme-Kommission um Rat bitten, sagt Unions-Fachmann Bernhardt. Das nach seinem früheren Vorsitzenden, dem Industriemanager Gerhard Cromme, benannte Gremium versuchte mit dem Corporate Governance-Kodex das Vertrauen von Öffentlichkeit und Investoren in die deutschen Chefetagen zu stärken. Geleitet wird es heute von Klaus-Peter Müller, Ex-Vorstandschef der Commerzbank. Einem Banker also.