Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern:
Schwerin will Rechten die Kandidatur verwehren
23.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Schwerin will rechtsextremen Bürgermeister verhindern
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Mecklenburg-Vorpommern gilt Rechten in Deutschland als Vorzeige-Bundesland. Um ihren Einzug in Lokalparlamente und Bürgermeister-Ämter zu verhindern, plant Schwerin einen Radikalenerlass gegen Rechts.
In Mecklenburg-Vorpommern soll in Zukunft der Verfassungsschutz Auskunft über Bürgermeister-Kandidaten und Anwärter für Gemeinderatsitze geben. Extremisten sollen dann von den Wahlausschüssen abgelehnt werden, wie ein neuer Gesetzentwurf vorsieht.
Die Landesregierung stimmte am Donnerstag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, wie CDU-Innenminister Lorenz Caffier in Schwerin mitteilte. Das Gesetz werde im November in den Landtag eingebracht. Es geht vor allem darum, NPD-Bewerber aus den Gemeinderäten herauszuhalten. «Mit Blick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2009 will ich die Initiative Wehrhafte Demokratie fortsetzen», sagte Caffier.
«Deutliches Signal gegen Rechtsextremismus»Wichtige demokratisch legitimierte Ämter, wie die der Bürgermeister in Gemeinden, dürften nicht den Feinden von Demokratie, Grundgesetz und Landesverfassung in die Hände fallen, erklärte der Minister. Mit den Vorschlägen zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes setze die Landesregierung ein deutliches Signal im Kampf gegen den Rechtsextremismus der NPD, die im Schweriner Landtag mit sechs Abgeordneten vertretenen ist.
Die vorgesehenen Änderungen im Kommunalwahlgesetz sollen den Wahlausschüssen die Legitimation geben, sich bei Zweifeln über die Verfassungstreue einzelner Bewerber durch die Landräte und den Innenminister beraten zu lassen. Allerdings müssen dazu Anhaltspunkte bestehen, dass die Kandidaten aktiv in einer rechtsextremistischen Partei oder Gruppe sind. Landräte und Minister wiederum dürfen dann unter anderem beim Verfassungsschutz Auskünfte über die Bewerber einholen.
Keine RegelabfrageCaffier sagte, damit werde es Verfassungsfeinden erheblich erschwert, kommunalpolitisch wichtigen Ämter zu besetzen. Er betonte, dass der Gesetzentwurf keine Regelabfrage beim Verfassungsschutz zu allen Wahlbewerbern vorsehe, sondern nur dann, wenn den Wahlausschüssen Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen. Als solche Anhaltspunkte solle etwa die Mitarbeit in einer extremistischen Partei oder Gruppierung anzusehen sein. (dpa)