Neuer Vorschlag zur Patientenverfügung: 

netzeitung.deNicht ohne Beratung durch einen Arzt

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Eine einfache Unterschrift soll soll bei einer Patientenverfügung nicht reichen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Eine einfache Unterschrift soll soll bei einer Patientenverfügung nicht reichen
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Wann dürfen die Geräte eines bewusstlosen Schwerkranken abgeschaltet werden? Wenn der Patient das vorher in einem Schriftstück festgelegt hat? Ganz so einfach soll das nach Vorstellung einiger Abgeordneter nicht sein.

Der jahrelange Streit über Patientenverfügungen zum Abschalten medizinischer Geräte in Grenzsituationen geht mit einem neuen Gesetzesvorstoß in die entscheidende Runde. Eine Gruppe von Abgeordneten um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) stellte am Dienstag ihr Konzept mit einem Schwerpunkt auf ärztlicher und notarieller Beratung vor.

Die Initiatoren eines bereits im Bundestag debattierten Entwurfs lehnten den neuen Vorstoß als «inakzeptabel» ab: Dem Willen der Patienten würden bürokratische Hindernisse entgegengesetzt. Die Parlamentarier stehen nun in einer ethisch heiklen Frage vor einer Abstimmung ohne Fraktionszwang. Laut Bosbach kann um Ostern entschieden werden.

«Bei Fragen von Leben und Tod darf es keine rechtlichen Grauzonen geben», sagte er in Berlin. «Wir schulden den Betroffenen Rechtssicherheit.» Mitinitiatorin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) betonte: «Wir wollen die informierte Patientenverfügung.» Beratung solle «nicht ein Muss, sondern eine Möglichkeit» sein, versicherte die Bundestags-Vizepräsidentin. Der SPD-Abgeordnete René Röspel ergänzte, der neue Antrag wolle «die Irrtumswahrscheinlichkeit, bei denen, die sich nicht beraten lassen, reduzieren». Bei einer Festlegung zu einer künftigen möglichen Weiterbehandlung könne man leichter irren als oft gedacht.

Streitpunkte bei nicht-tödlicher Erkrankung
Im Kern sieht der neue Gruppenantrag vor, dass man in einer Verfügung das Ende einer künstlichen Beatmung oder Ernährung anordnen kann, auch wenn die Erkrankung nicht tödlich ist. Dies soll aber nur gelten, wenn sich Betroffene vor dem Abfassen der Verfügung von einem Arzt beraten lassen und das Schreiben dann mit einem Notar aufsetzen. So könne man eine lebenserhaltende Maßnahme selbst dann ausschließen, wenn man zum Beispiel nach drei Tagen wieder beschwerdefrei wäre, sagte Bosbach. Einfache Patientenverfügungen ohne Beratung sollen hingegen nur bei unheilbaren, tödlichen Krankheiten gelten.

Die Initiatoren des älteren, von rund 200 Abgeordneten mehrerer Fraktionen getragenen Antrags lehnten das Konzept als zu restriktiv ab. «Dies läuft darauf hinaus, das Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen», teilten die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker mit. Der eigene Antrag solle den Menschen die Furcht nehmen, eines Tages ohne ihren Willen schwersten ärztlichen Eingriffen ausgesetzt zu sein. Die mehrere Millionen bereits geschriebenen Verfügungen würden bei Umsetzung des neuen Konzepts entwertet.

Bestätignung alle fünf Jahre
Bosbach warnte davor, ohne Beratung Verbote lebenserhaltender Behandlungen auch bei Heilungschancen verbindlich zu machen. «Das können wir beim besten Willen nicht mittragen.» Für bestehende Patientenverfügungen ändere sich nichts. Denn nach geltender Rechtsprechung dürften Ärzten etwa künstliche Ernährung auf Basis einer Verfügung bereits heute nur bei unheilbaren Leiden abbrechen. Das Beratungsangebot solle nun zusätzlich geschaffen werden. Außerdem sieht der neue Entwurf vor, dass eine notariell beurkundete Verfügung wegen des medizinischen Fortschritts alle fünf Jahre bestätigt werden muss. «Ich rechne mit großer Unterstützung», sagte Bosbach.

Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte den Vorstoß. Heute seien Ärzte und Angehörige oft dem Dilemma ausgesetzt, «den mutmaßlichen Willen der Patienten zu ermitteln, wenn sie keine Patientenverfügung oder eine nicht hinreichend konkrete geschrieben haben», sagte Vorstand Eugen Brysch. Ein Notar solle allerdings nicht nötig werden, kritisierte er.

Strikt wandte sich Bosbach gegen die Vorstellungen einer weiteren Gruppe um Wolfgang Zöller (CSU), die mündliche Verfügungen als ausreichend ansehe, die man gegenüber Angehörigen formuliere. Per Änderungsantrag will Göring-Eckardt gegen Bosbachs Vorstellung erreichen, dass zum Beispiel Menschen im Wachkoma nicht als Sterbende, sondern als Pflegebedürftige eingestuft werden. (dpa)