20.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Maximal zehn Milliarden Euro erhält jede Bank
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Nimmt eine Bank den Finanzmarktrettungsfonds in Anspruch, muss sie ihre Managergehälter begrenzen. Außerdem werden Bonuszahlungen gestoppt und Dividendenausschüttungen während der Sanierung ausgeschlossen. Doch die Auflagen sind weicher als gedacht.
500.000 Euro im Jahr, mehr sollen Bankmanager nicht verdienen dürfen, wenn sie die Hilfsangebote des vom Bund aufgelegten Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen. Die Zahl kursiert seit Tagen, nun ist sie vom Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen, die konkrete Bedingungen für die in der Finanzmarktkrise ins Straucheln geratenen Banken festlegt. Doch beschlossen ist auch, dass Ausnahmen möglich sind.
Der nach dem Vorbild der früheren Treuhandanstalt strukturierte Geldtopf soll den wegen eines gravierenden Vertrauensverlustes brach liegenden Finanzverkehr zwischen den Banken wieder in Fluss bringen. Bis Ende 2009 können Institute Hilfe beantragen. Danach beginnt die Abrechnung des Fonds.
Die nun verabschiedete Verordnung präzisiert das am Freitag in Kraft getretene Gesetz über den fast 500 Milliarden Euro umfassenden Finanzmarkt-Stabilisierungsfonds. Sie greift beabsichtigterweise in das Geschäftsgeschehen der Banken ein, schließlich soll niemand persönlich von den Bundeshilfen profitieren. Das betrifft neben der individuell festzulegenden Gehalts-Obergrenze für Manager auch Bonuszahlungen oder Dividende. Der Staat will verhindern, dass solche Gratifikationen während der Laufzeit der Hilfsmaßnahme an andere Empfänger außer dem Fonds fließen. Diese Eingriffe in die privatrechtlichen Verträge zwischen Banken und Mangern hatten vergangene Woche für Kritik gesorgt. Ein Sprecher des Finanzministeriums erläutete kühl, es sei den Banken überlassen, wie sie die davon betroffenen Manager zu entsprechenden Änderungsverträgen bewegten.
Die Verordnung limitiert zudem die Summe, mit der sich der Fonds an einer Bank beteiligen oder von ihr problematische Wertpapiere kaufen darf. Sie legt auch fest, dass der Fonds für seine Hilfen auch eine «marktgerechte Vergütung» erhalten soll.
Klar machen soll all das den betreffenden Banken die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) oder Bankentreuhand, die sich nun sich um Details des Rettungspaketes kümmert. Die Behörde sitzt in Frankfurt im selben Haus wie die Bundesbank, auch der Mitarbeiterstab der Anstalt kommt teils von dort. Rechtlich und fachlich untersteht sie aber dem Bundesfinanzministerium.
Drei Hilfsmittel sieht der Fonds vor:
Notleidende Banken können dem Fonds riskante Posten ihrer Bilanz vorübergehend verkaufen, um wieder vertrauenswürdig zu sein.
Der Fonds kann Sicherheit garantieren für Verbindlichkeiten aus Einlagen bei Banken, um das Vertrauen der Geschäftspartner der Bank zu stärken. Das Finanzvolumen des Fonds hier für beträgt etwa 400 Milliarden Euro.
Der Fonds kann sich darüber hinaus an Banken beteiligen, um ihr Kapital zu erhalten. Voraussetzung ist ein «wichtiges Interesse des Bundes», was auch die Stabilität der nationalen Wirtschaft umfasst. Der Fonds hält hierfür rund 80 Milliarden Euro bereit.
Einen Anspruch auf Hilfe gibt es nicht. Funkt eine Bank SOS und beantragt Hilfe, prüfe der Bund die Situation und Lage des Unternehmens und bilde sich ein Urteil, erläutert ein Sprecher des Finanzministeriums. In einer Art Zuwendungsbescheid werde festgelegt, welcher Art und Höhe die Hilfe sein soll. Hinzu kommen Bedingungen, etwa die Begrenzung der Managergehälter für die Zeit der Hilfsmaßnahme oder ein «Hinwirken» auf einen Verzicht riskante Finanzprodukte.
Bei Entscheidungen über Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung oder über wichtige Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen ist jedoch ein Lenkungsausschuss zuständig. In ihm sitzen je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes und der Länder sowie jeweils einer der Ministerien für Finanzen, Justiz und Wirtschaft. Die Bundesbank berät dieses Gremium.
Die Verordnung kam im Gegensatz zu dem am Freitag in Kraft gesetzten Stabilisierungsfonds-Gesetz ohne Zustimmung der Bundesländer zustande. In den letzten Tagen hatte das Finanzministerium an dem Papier geschrieben, auch in der Nacht zum Montag gab es letzte Korrekturen auf Staatssekretärsebene. Noch vor dem Handelsbeginn an der Frankfurter Börse wollte die Bundesregierung das Papier beschließen, um die Aktienhändler zu einem positiven Wochenauftakt zu ermuntern.
Noch ist unklar, welche Bank als Erste den Fonds in Anspruch nimmt, als ein Kandidat gilt die bayerische Landesbank BayernLB. (nz)