Bei einem wegen Steuerhinterziehung belangten Spitzenmanager mit einem Jahresnettoeinkommen von sechs Millionen Euro würde nach der Neuregelung der Tagessatz auf 16.667 Euro steigen. Hält das Gericht eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für angemessen, müsste der Spitzenverdiener fünf Millionen Euro bezahlen. Bisher können ihm höchsten 1,5 Millionen Euro abverlangt werden. Der Gesetzentwurf ändert nach Worten von Zypries aber nichts daran, dass bei besonders schweren Taten eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist. «Es geht also nicht darum, dass sich Täter von einer an sich gebotenen Freiheitsstrafe, «freikaufen» können.» Auch wenn Täter mit einem Spitzeneinkommen vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität vorkämen, schaffe man kein Sonderrecht für Wirtschaftskriminelle. «Wir wollen vielmehr alle Straftäter mit Spitzeneinkommen treffen, also auch beispielsweise den Autofahrer, der durch dichtes Auffahren und Drängeln andere Verkehrsteilnehmer nötigt», betonte Zypries. (dpa)