Nach dem Kompromissvorschlag sah es so aus, als hätte die Koalition einen jahrelangen Streit beigelegt. Die Bundeswehr sollte zur Bekämpfung extremer Gefahren auch im Inland mit Waffengewalt eingreifen dürfen und damit auch terroristische Angriffe abwehren können. Die Bundeswehr käme dann zum Einsatz, wenn die Polizei mit ihren Mitteln nicht mehr weiterkommt. Ergänzt werden sollte Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe bei Katastrophen regelt. Die geplante Verfassungsänderung war die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2006 den Paragrafen 14, Absatz 3, des noch von Rot-Grün geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes verworfen. Dieser wollte den Abschuss eines entführten und als Waffe eingesetzten Flugzeuges zulassen. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde, weil auch unbeteiligte Dritte betroffen wären. (dpa)