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Nach Kompromiss im Koalitionsausschuss: 

SPD blockt Bundeswehr-Einsatz im Innern

14. Okt 2008 19:29
Werden Soldaten bald auch im Inland eingesetzt?
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Mehrere Sozialdemokraten haben den Vorschlag abgelehnt. Unions-Fraktionschef Kauder forderte daraufhin die Zustimmung der SPD-Fraktion. Eine Arbeitsgruppe soll nun einen neuen Entwurf vorlegen.

Der Kompromiss des Koalitionsausschusses für einen Bundeswehreinsatz im Inland ist geplatzt. Die SPD-Bundestagsfraktion sperrt sich gegen die geplante Grundgesetzänderung. «Der Regierungsentwurf war nicht abgestimmt mit der Fraktion und hat keine Chance auf Verwirklichung», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, in Berlin.

Wiefelspütz wies darauf hin, dass die SPD vor zwei Jahren eine eng auf Zwischenfälle aus der Luft und von der See begrenzte Änderung des Artikels 35 vorgeschlagen habe. Nach den Regierungsplänen könnte die Bundeswehr aber auch schon bei Zwischenfällen am Boden eingesetzt werden.

Stünker hält Pläne für «zu weit gefasst»

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, stellte sich ebenfalls gegen den Kompromiss. Er sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung»: «Die Pläne der Bundesregierung für Bundeswehreinsätze im Inland sind viel zu weit gefasst und deshalb für die SPD nicht zustimmungsfähig.» Unter Leitung von Fraktionschef Peter Struck und Justizministerin Brigitte Zypries soll eine SPD-Arbeitsgruppe jetzt nach einem Ausweg suchen.

Der Vorsitzende der Unions-Fraktion, Volker Kauder (CDU), forderte die SPD-Fraktion auf, zu der vor gut einer Woche getroffenen Koalitionsvereinbarung zu stehen. «Die SPD-Bundestagsfraktion desavouiert ihre neue Parteiführung.» Er erwarte, dass der amtierende SPD-Vorsitzende Frank-Walter Steinmeier zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses stehe und sie in der SPD-Fraktion durchsetze.

Gesetzesänderung nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nach dem Kompromissvorschlag sah es so aus, als hätte die Koalition einen jahrelangen Streit beigelegt. Die Bundeswehr sollte zur Bekämpfung extremer Gefahren auch im Inland mit Waffengewalt eingreifen dürfen und damit auch terroristische Angriffe abwehren können. Die Bundeswehr käme dann zum Einsatz, wenn die Polizei mit ihren Mitteln nicht mehr weiterkommt. Ergänzt werden sollte Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe bei Katastrophen regelt.

Die geplante Verfassungsänderung war die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2006 den Paragrafen 14, Absatz 3, des noch von Rot-Grün geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes verworfen. Dieser wollte den Abschuss eines entführten und als Waffe eingesetzten Flugzeuges zulassen. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde, weil auch unbeteiligte Dritte betroffen wären. (dpa)

 
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