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Gesetzentwurf aus dem Bundesrat: 

Hartz-IV-Beratungen sollen weniger kosten

10. Okt 2008 17:03
Rechtsberatungen für Alg-II-Empfänger sind den Ländern zu teuer geworden
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Die Ausgaben sind enorm: Rund 85 Millionen Euro haben die Länder 2006 für Rechtsberatungen von Alg-II-Empfängern ausgegeben. Oft werde das Geld nicht für den ursprünglichen Zweck verwendet.

Die Bundesländer wollen die explodierenden Kosten für die Rechtsberatung einkommensschwacher Bürger eindämmen. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) appellierte an den Bundestag, den am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf aufzugreifen. Die von den Ländern finanzierte Beratungshilfe müsse auf ihren eigentlichen Zweck zurückgeführt werden. Sie soll Bürgern helfen, die sich eine Rechtsberatung aus eigener Tasche nicht leisten können.

Als 1981 das Gesetz in Kraft trat, wurden die Kosten auf 14 bis 18 Millionen Mark geschätzt. Inzwischen lagen sie 2006 bei rund 85 Millionen Euro. Allerdings sind auch die neuen Bundesländer hinzugekommen.

Müller-Piepenkötter machte ebenso wie ihre sachsen-anhaltinische Amtskollegin Angela Kolb (SPD) unklare gesetzliche Bestimmungen und eine unterschiedliche Bewilligungspraxis für den dramatischen Anstieg der Kosten verantwortlich. Beratungshilfe werde zunehmend als allgemeine Lebenshilfe in Anspruch genommen. Dafür sei sie aber niemals konzipiert worden.

Erwerbslosen Forum kritisiert Vorstoß

Der Gesetzentwurf der Länder will eine mutwillige Inanspruchnahme verhindern und auch die Möglichkeit abschaffen, eine schon in Anspruch genommene Beratung erst nachträglich zu beantragen. Ferner soll die Eigenbeteiligung von jetzt 10 auf 20 Euro erhöht werden, wenn der Anwalt nicht nur berät, sondern auch den Ratsuchenden vertritt.

Das Erwerbslosen Forum kritisierte den Vorstoß der Länder. Seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze sei die Zahl der Klagen stark gestiegen. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn man schon bei der Gesetzgebung auf die Betroffenverbände gehört hätte. (epd/dpa)

 
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