Der Gesetzentwurf der Länder will eine mutwillige Inanspruchnahme verhindern und auch die Möglichkeit abschaffen, eine schon in Anspruch genommene Beratung erst nachträglich zu beantragen. Ferner soll die Eigenbeteiligung von jetzt 10 auf 20 Euro erhöht werden, wenn der Anwalt nicht nur berät, sondern auch den Ratsuchenden vertritt.Das Erwerbslosen Forum kritisierte den Vorstoß der Länder. Seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze sei die Zahl der Klagen stark gestiegen. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn man schon bei der Gesetzgebung auf die Betroffenverbände gehört hätte. (epd/dpa)