08. Okt 2008 10:44
Das Aus droht an zwei Fronten: Im Bundestag bemängelt die SPD den Plan, im Bundesrat ist die notwendige Zweidrittelmehrheit offensichtlich bereits dahin. Die Kritiker stoßen sich an der Weisungsbefugnis des Bundes.
, auch das rot-rot regierte Berlin oder Sachsen-Anhalt hat Verweigerung signalisiert.«Das ist ein Entwurf für den Papierkorb, weil es im Bundesrat dafür sowieso keine verfassungsändernde Mehrheit geben wird», sagte der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Hövelmann (SPD), der «Berliner Zeitung». Der niedersächsische FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Philipp Rösler kündigte im Saarländischen Rundfunk das Nein seines Landes an. Das von der SPD regierte Rheinland-Pfalz will zumindest gründlich prüfen.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) begrüßte zwar den Vorschlag, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland einzusetzen. Dabei sei ein Initiativrecht des Bundes mit militärischen Mitteln dringend notwendig, sagte Schünemann. Doch ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern sei überflüssig, weil es «die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr» betreffe. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des hessischen Innenministeriums. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte dem «Tagesspiegel» gesagt, er könne der jetzt vorgelegten Änderung nicht zustimmen. Das Vorhaben der rot-schwarzen Bundesregierung gehe viel zu weit. Es gebe nur zwei Ausnahmen für einen Einsatz der Truppe im Innern: terroristische Anschläge aus der Luft oder von der See her. Der Entwurf der Koalition ermögliche aber auch den Einsatz militärischer Mittel nach «besonders schweren Unglücksfällen». Körting forderte möglichst enge Beschreibungen der Ausnahmefälle, nicht eine derartige «Generalklausel». (nz/dpa/AP)