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Bundeswehreinsatz im Inland: 

Widerstand gegen Bundes-Marschbefehl

08. Okt 2008 10:44
Einheit, halt!
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Das Aus droht an zwei Fronten: Im Bundestag bemängelt die SPD den Plan, im Bundesrat ist die notwendige Zweidrittelmehrheit offensichtlich bereits dahin. Die Kritiker stoßen sich an der Weisungsbefugnis des Bundes.

In der SPD-Bundestagsfraktion regt sich Widerstand gegen die geplante Verfassungsänderung für einen Inlandseinsatz der Bundeswehr. «Aus meiner Sicht sind das keine optimalen Formulierungen», sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) der «Welt». Nach Angaben des SPD-Abgeordneten Rüdiger Veit äußerten sich in der Fraktionssitzung am Dienstag rund 25 Sozialdemokraten kritisch.

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte am Sonntag beschlossen, Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern, um die Befugnisse der Bundeswehr im Inneren auszudehnen. So soll die Bundesregierung - wie bisher in überregionalen Katastrophenfällen - dazu befugt sein, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei bei besonders schweren Unglücksfällen den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen. Die Regierung soll den Ländern Weisungen erteilen können. Auch bei Terroranschlägen mit Zivilflugzeugen soll die Bundeswehr künftig auf gesicherter Rechtsbasis eingesetzt werden können.

Edathy sagte, der Bund solle den Einsatz militärische Mittel vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung nicht in den Ländern anordnen dürfen. Dies sieht dem Bericht zufolge auch ein alternativer Textvorschlag der SPD- Fraktion vor. Die Bundeswehr soll danach im Inland nur auf Verlangen eines Bundeslandes zur Verfügung gestellt werden dürfen. Veit sagte, die Ausnahme im Grundgesetz für eine Amtshilfe mit militärischen Mitteln müsse ausdrücklich auf die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und zur See begrenzt werden. «Es darf keine Generalermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel im Bundesgebiet geben.» So sieht es auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Für die Verfassungsänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. In der Länderkammer ist dieses Quorum nicht mehr absehbar: Aus zu vielen Ländern mit Regierungsbeteiligung der FDP (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen) oder der Grünen (Hamburg, Bremen) wurde bereits Widerstand angemeldet>>> , auch das rot-rot regierte Berlin oder Sachsen-Anhalt hat Verweigerung signalisiert.

«Das ist ein Entwurf für den Papierkorb, weil es im Bundesrat dafür sowieso keine verfassungsändernde Mehrheit geben wird», sagte der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Hövelmann (SPD), der «Berliner Zeitung». Der niedersächsische FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Philipp Rösler kündigte im Saarländischen Rundfunk das Nein seines Landes an. Das von der SPD regierte Rheinland-Pfalz will zumindest gründlich prüfen.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) begrüßte zwar den Vorschlag, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland einzusetzen. Dabei sei ein Initiativrecht des Bundes mit militärischen Mitteln dringend notwendig, sagte Schünemann. Doch ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern sei überflüssig, weil es «die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr» betreffe. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des hessischen Innenministeriums.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte dem «Tagesspiegel» gesagt, er könne der jetzt vorgelegten Änderung nicht zustimmen. Das Vorhaben der rot-schwarzen Bundesregierung gehe viel zu weit. Es gebe nur zwei Ausnahmen für einen Einsatz der Truppe im Innern: terroristische Anschläge aus der Luft oder von der See her. Der Entwurf der Koalition ermögliche aber auch den Einsatz militärischer Mittel nach «besonders schweren Unglücksfällen». Körting forderte möglichst enge Beschreibungen der Ausnahmefälle, nicht eine derartige «Generalklausel». (nz/dpa/AP)

 
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