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Widerstand im Bundesrat: 

Marschbefehl für Bundeswehr im Inland fraglich

07. Okt 2008 13:35
Mission vielleicht impossible: Soldaten der Bundeswehr
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Droht Staat oder Bürgern eine Gefahr, die die Polizei überfordert, will der Bund künftig das Militär einsetzen. Die geplante und umstrittene Grundgesetzänderung erfordert die Zustimmung der FDP-Minister im Bundesrat. Doch die verweigern sie.

Die von der Großen Koalition erreichte Einigung auf eine Grundgesetzänderung zum militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inland sorgt parteiübergreifend für Sorge. Die Innenpolitikerin der Linken, Ulla Jelpke, sieht die Gefahr, dass die Bundeswehr gegen Demonstranten aufmarschieren könte. Auch von Grünen und FDP kam Protest. Zudem besteht Grund zur Annahme, dass Länder zum Schutz von Großereignissen das Militär anfordern, um die Kosten der teuren Polizeieinsätze zu sparen.

Besonders die Liberalen kritisieren den Plan des Bundes, die Bundeswehr der Landes- und Bundespolizei zu Hilfe zu schicken, wenn die sich überfordert zeigen. Damit sinken die Chancen, den Willen der Großen Koalition auch im Bundesrat durchtzsetzen: Nur mit den von den Liberalen mitregierten Bundesländern (NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg) kommt im Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande.

Dagegen: Innenminister Wolff
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Ziel von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des beteiligten Justizministeriums von Britgitte Zypries (SPD) war es, die Handlungsfähigkeit des Staates «bei zielgerichteten Aggressionen gegen den Staat und seine Bevölkerung» zu sichern, indem «in engen Grenzen die Streitkräfte mit spezifisch militärischen Mitteln» eingesetzt werden. Nicht nur die Oppositionsparteien im Bund sehen da Probleme. Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) lehnt die Pläne klar ab. «Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren als Hilfspolizei ist und bleibt für uns tabu. Wir wollen keine Soldaten mit Polizeiaufgaben», sagte er der «Berliner Zeitung». Die deutsche Geschichte habe gezeigt, wie gefährlich eine Vermischung von polizeilichen und militärischen Aufgaben sei. Deutschland habe eine klare Sicherheitsstruktur, die sich bewährt habe. «Wir wollen kein erneutes Herumdoktern am Grundgesetz.»

Bei schweren Unglücken und Katastrophen kann die Bundeswehr bereits jetzt Amtshilfe leisten. Das ist im Grundgesetzartikel 35 verankert, der nun geändert werden soll (s. Kasten). Nach den Anschlägen des 11. September sannen die deutschen Innenminister jedoch nach Möglichkeiten, Angriffe mit entführten in Deutschland abzuwehren.

Auch Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll kündigte Widerstand gegen die Koalitionspläne an. «Von einem Einsatz der Bundeswehr im Innern halte ich nichts», sagte er der Netzeitung. Für die Innere Sicherheit sei die Bundeswehr nicht zuständig. Regelungsbedarf sehe er lediglich in der Frage des Einsatzes von Abfangjägern im Falle einer terroristischen Bedrohung. Dabei solle die Bundeswehr helfen dürfen. «Die Polizei mit solchen Flugzeugen auszustatten, ist nicht der Weisheit letzter Schluss.» Die FDP werde als Koalitionspartner der CDU im Bundesrat nicht zustimmen.

Ebenso hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und als künftige Bayerische Justizministerin im Gespräch, hat grundsätzliche Bedenken und betont, «für die Liberalen gehört es zum Kern des deutschen Rechtsstaates, die Trennung von Innerer und Äußerer Sicherheit nicht in Frage zu stellen». Die FDP lehne eine Verfassungsänderung ab, die über die bisher zulässige Amtshilfe der Bundeswehr hinausgehe, sagte die FDP-Politikerin dem «Handelsblatt».

Anlass des jahrelangen Streits zwischen Union und SPD war das 2006 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Terroristen entführter Passagierflugzeuge vorsah. Die damals kritisierte Befugnis zum Töten unbeteiligter Passagiere schließt die bereits formulierte Gesetzesbegründung noch immer nicht völlig aus. Deshalb hält Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der das Luftsicherheitsgesetz 2006 vor das Verfassungsgericht gebracht hatte, die neue Formulierung wiederum für verfassungswidrig. «Sie erfüllt nicht die Präzisierung und Normenklarheit, die das Verfassungsgericht verlangt hat», sagte er der Financial Times Deutschland. Es dürfe keine Regelung geben, mit der der Staat die Tötung Unschuldiger billigt. Nur zur Rettung aus Gefahren sei der Einsatz militärischer Mittel im Inland vertretbar. Hirsch empfahl seiner Partei, dem Vorschlag im Bundesrat zu widersprechen. (nz)

 
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