07.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Ein Flugzeug nähert sich. Soll man darauf schießen dürfen?
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Zeit ist der treueste Verbündete des Gesetzgebers, geht es darum, im Grundgesetz Platz zu schaffen für Polizei und Militär. Doch was ist eigentlich eine «gezielte Agression», die die Bundeswehr im Inland abwehren soll, fragt Christian Bommarius .
Seit Jahren wird das Grundgesetz vom Gesetzgeber wie eine feindliche Bastion belagert. Die Kanonaden von Sicherheitsgesetzen, mit denen er die Verfassung beschießt, folgen in immer kürzeren Intervallen, die Breschen, die er ihr in den vergangenen Jahren geschlagen hat, werden immer größer. Die Belagerer haben Geduld. Die Zeit ist ihr treuester Verbündeter. Fällt die Bastion nicht in diesem, dann im nächsten Jahr, kapituliert sie nicht heute, dann morgen nach einem Terroranschlag.
Der jetzt verkündete Beschluss der großen Koalition, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu erleichtern und entsprechend Beschränkungen des Grundgesetzes teilweise aufzuheben, ist nur die jüngste Attacke auf die Verfassung, ganz gewiss nicht die letzte. Dass sie vergleichsweise moderat ausfällt, ist nur dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken - es hatte einen weitergehenden Anschlag auf die Verfassung im Februar 2006 verhindert.
Der schwärzeste TagEin Jahr zuvor, am 15. Januar 2005, hatte die Garantie der Menschenwürde den schwärzesten Tag ihrer bald 60-jährigen Geschichte in der Bundesrepublik erlebt. An diesem Tag trat das Luftsicherheitsgesetz in Kraft, das dem Staat die Tötung von Verbrechensopfern erlaubte - den Abschuss eines von Terroristen entführten, möglicherweise zur Waffe eines Selbstmordattentats umfunktionierten Zivilflugzeugs.
Um das Leben anderer Unschuldiger zu retten, sollten Unschuldige geopfert werden, auf Verdacht, weil sie «ohnehin» in aussichtsloser Lage seien. Karlsruhe verwarf das Gesetz mit der Begründung, der Gesetzgeber beziehe sein Verhältnis zur Menschenwürde offenbar von den Terroristen. Wie sie betrachte er unschuldige Menschen als Teil einer Waffe und mache die Person zur Sache.
Die jetzt angepeilte Grundgesetzänderung will im Kern nichts anderes als das Luftsicherheitsgesetz: Die strikte Trennung von Polizei und Militär soll aufgehoben, der Einsatz der Bundeswehr nicht mehr auf Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle beschränkt bleiben. Künftig soll die Bundeswehr «zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei zielgerichteten Aggressionen gegen den Staat und seine Bevölkerung» eingesetzt werden können. Die Entscheidung darüber soll bei der Bundesregierung liegen, bei Gefahr im Verzug beim Verteidigungsminister.
Doch: Was ist eine «zielgerichtete Aggression»? Beginnt sie mit einer gewalttätigen Demonstration, die die Polizei nicht glaubt beherrschen zu können, oder mit einer friedlichen, aber verbotenen Demonstration, die außer dem Versammlungsrecht nichts und niemanden verletzt, oder mit einem massenhaften Ansturm illegaler Einwanderer? CDU-Fraktionschef Volker Kauder versichert, erlaubt sei künftig nur «der Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter ganz bestimmten begrenzten Möglichkeiten». Das Gegenteil ist richtig - die Möglichkeiten sind unbestimmt.
Wer das Grundgesetz verändern will, benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit, auch im Bundesrat. Davon kann die große Koalition derzeit nicht einmal träumen. In drei Landesregierungen - Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - sitzt die FDP mit der CDU an den Kabinettstischen. Wenn es ihr ernst ist mit ihren Beteuerungen zum Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, würde ein Nein in den Ländern genügen, um die jüngste Attacke auf das Grundgesetz im Bundesrat zurückzuschlagen.
Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der «Berliner Zeitung».