Terrorabwehr im Inland: Schäuble will schießen lassen06. Okt 2008 18:29  |  Bundeswehr-Raketen
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Durch eine Grundgesetzänderung will Innenminister Schäuble Terrorgefahr im Inland auch durch die Bundeswehr abwehren lassen. Die SPD spielt die Einigung herunter und gibt sich als Hüter der Gewaltentrennung. Strittig ist der Einsatz «militärischer Mittel».
Eine Armee soll ihr Land verteidigen, wenn es ein Gegner überfällt. Das war auch Aufgabe der Bundeswehr – war es vor Ende des Kalten Krieges. Seither sind Bundeswehrsoldaten in Afghanistan unterwegs, am Horn von Afrika oder halfen bei der Wahl in Kongo.
Feinde im eigenen Land sind eher klimatischer Natur: Treten in ganzen Regionen Flüsse über die Ufer oder schleudert ein Orkan Bäume auf Wohnsiedlungen, hilft die Bundeswehr auch mal mit der Muskelkraft tausender Soldaten und schwerem Gerät. DIe Soldaten durften eingreifen, wo sich Wasser mit Sandsäcken stoppen und Holz wieder wegräumen lässt. Gegen das Tun von Terroristen war das Militär jedoch bislang machtlos. Denn im Inland sorgt die Polizei für Ordnung. Sie ermittelte und stellte erfolgreich mehrere Terrorverdächtige, die im Falle der 2007 ausgehobenen Sauerland-Zelle, sogar schon mit dem Bombenbau begonnen hatten. Weil nun die Terrorgefahr als der neue Feind der Zivilisation gilt, will Deutschland seine Bundeswehr auch im Inland einsetzen dürfen. Doch bisher fehlte eine tragfähige Rechtsgrundlage. Das Luftsicherheitsgesetz von 2005, das den Abschuss in terroristischer Absicht entführter Passagierflugzeuge ermöglichte, kippte das Bundesverfassungsgericht. Die Menschenleben an Bord gegen die am Boden abzuwägen, widerspreche der Menschenwürde, argumentierten die Richter.
Wohl bewusst, um die Aufregung gering zu halten, bediente sich die Große Koalition nicht des Grundgesetzabsatzes, der den Einsatz der Streitkräfte an sich regelt (siehe Kasten), sondern des Amtshilfe-Paragrafen. Der gestattet, dass das Militär die Landes- und Bundespolizei unterstützen darf, wenn diese überfordert ist. Nun soll die Bundeswehr auch zeigen dürfen, was sie eigentlich kann: Den Gebrauch von Waffen. Deshalb wollen Union und SPD nun das Grundgesetz ändern. Die Bundesregierung soll im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei «den Einsatz militärischer Mittel» der Bundeswehr anordnen können, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen, erläutert das Bundesinnenministerium einen Änderungsentwurf, auf den sich Union und SPD einigten. Neben dem Innenministerium haben auch das Außenressort, das Justiz- und das Verteidigungsministerium mit an dem Entwurf getextet. Demnach kann der Bund künftig den Ländern Weisungen erteilen. Der zuständige Bundesminister soll Einsätze im Notfall auch schnell selbst anordnen können.
Wird die Änderung Realität, werden Irrflüge wieder riskanter: Sofern Schützen und Befehlshaber sicher sind, dass ein in der Luft befindliches Flugzeug als Waffe genutzt werden soll und an Bord keine Unbeteiligten sitzen, steht einem Abschuss über deutschem Boden nichts entgegen. Denn in der notwendigen Abwägung zählen nur die Unschuldigen am Boden. Doch was ist mit Unbeteiligten im Flugzeug? In der Begründung zum Gesetzentwurf haben sich die Autoren viel Mühe gemacht: Einsätze gegen «unbeteiligte Dritte» sollen so erfolgen, dass sie «vor der Rechtsordnung Bestand haben», heißt es im Bundesinnenministerium.Außenminister Frank-Walter Steinmeier deutete am Montag zudem an, dass Deutschland mit der Grundgesetzänderung «wieder in den Rechtszustand vor dem Urteil» der Karlsruher Richter zurückfällt. Den übergesetzlichen Notstand zu erklären und mit den Terroristen auch Unschuldige abzuschießen, wäre demnach immer möglich. In einem solchen Fall des kalkulierten Rechtsbruchs tragen die Verantwortlichen die Konsequenzen, strafrechtlich ebenso wie etwaigen Schadenersatz. Minister träten vom Amt zurück.
Während das CDU-geführte Innenressort sich am Ziel seiner Wünsche sieht, spielt die SPD die Einigung herunter. «Wir reden nur über Nothilfe», sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck. «Es geht um den Beistand im Katastrophenfall, es geht nicht um die Militarisierung der deutschen Innenpolitik», ergänzte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil. Im Mittelpunkt stünden nicht Schäubles Ziele, sondern um eine Klarstellung im Grundgesetz. Von militärischen Mitteln sprach keiner der beiden.Union und SPD können die Änderung mit ihrer Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag bringen, im Bundesrat dagegen braucht sie die Zustimmung der von der FDP mitregierten Länder, was nicht einfach wird. Die Opposition kritisierte die koalitionäre Einigung bereits scharf: «Schritt für Schritt wird das Trennungsgebot von Polizei und Militär aufgehoben», sagte die Abrüstungsexpertin der Linksfraktion, Inge Höger. Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger, forderte: «Die Bundeswehr darf nicht zur militärischen Hilfspolizei werden, die nach Gutdünken jederzeit im eigenen Land eingesetzt werden darf.» Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck meinte, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sei «damit seinem alten Wunsch nach Aufbau einer Nationalgarde in der Bundesrepublik ein großes Stück näher gekommen».
Für das Web ediert von Tilman Steffen |