Bereits seitdem 1993 die Möglichkeit des Kassenwechsels eröffnet wurde, erhalten Kassen mit vielen betagten, kranken Versicherten Geld von Kassen mit jungen und gesunden Mitgliedern. Ziel des reformierten, an Krankheiten orientierten Ausgleichs ist, diese Verteilung zu optimieren. Krankenkassen sollen nicht allein wegen ihrer Mitgliederstruktur ökonomische Nachteile haben.Eine Kasse, die mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt, muss einen Zusatzbeitrag erheben, der pauschal bis zu acht Euro betragen kann. Sie kann von ihren Versicherten aber auch einen Extrabeitrag von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens verlangen. Sobald ein Zusatzbeitrag fällig wird, können die Versicherten die Kasse wechseln. Zumindest 2009 werden die Kassen versuchen, ohne Zusatzbeiträge auszukommen.
Krankenkassen, die Überschüsse erzielen, können ihren Mitgliedern Prämien auszahlen. Davon raten aber Experten vorläufig ab, weil die Wirkungen des Fonds noch nicht absehbar sind. Der Einheitsbeitrag wird künftig von der Bundesregierung festgelegt, jeweils zum 1. November für das kommende Jahr. Am Anfang soll er so hoch sein, dass die Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erheben müssen. Später soll er nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben jeweils dann erhöht werden, wenn die Einnahmen der Kassen aus dem Gesundheitsfonds zwei Jahre lang unter ihren Ausgaben gelegen haben und viele Kassen bereits Zusatzbeiträge erheben. (epd)