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Reform der Krankenkassen: 

Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

02. Okt 2008 07:43
Für gesetzliche Kassen wie die AOK gilt künftig ein einheitlicher Satz.
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Mit dem Jahreswechsel brechen neue Zeiten im deutschen Gesundheitswesen an: Die gesetzlichen Kassen konkurrieren nicht mehr über unterschiedliche Beitragssätze. Die Einnahmen fließen zudem in einen großen Topf.

Mit dem Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 werden die Finanzen der Krankenkassen neu geordnet. Die Versicherten zahlen vom kommenden Jahr an einen Einheitsbeitrag. Dessen Höhe wird am Donnerstag vom Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt bekannt gegeben.

Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt zurzeit 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon bezahlen die Versicherten einen Anteil von 0,9 Prozentpunkten allein, 14 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Experten gehen davon aus, dass der künftige Einheitssatz über 14,9 Prozent liegen dürfte. Das Münchener Institut für Gesundheitsökonomik hat ausgerechnet, dass bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent 45 Millionen Krankenkassenmitglieder mehr bezahlen müssten als heute.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat bisher zu allen Spekulationen über den Einheitsbeitrag geschwiegen. Sie hat aber deutlich gemacht, dass die Gesundheitsausgaben im kommenden Jahr durch die Milliarden-Finanzspritze für die Krankenhäuser, die Erhöhung der Ärztehonorare und steigende Arzneimittelkosten steigen werden.

In den Fonds, der wie ein gemeinsames Konto aller Krankenkassen funktioniert, fließen sämtliche Beitragseinnahmen sowie die Zuzahlungen der Versicherten und ihr Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, mit dem Krankengeld und Zahnersatz finanziert werden. Hinzu kommt ein Steuerzuschuss für die kostenlose Mitversicherung von Kindern, der 2009 vier Milliarden Euro beträgt und bis 2016 auf 14 Milliarden Euro steigen soll.

Über das Bundesversicherungsamt in Bonn, das den Fonds mit einem Volumen von circa 160 Milliarden Euro verwaltet, werden die Beitragsgelder an die rund 210 Krankenkassen in Deutschland verteilt. Für jedes Mitglied gibt es einen Grundbetrag, der nach Alter und Geschlecht variiert, sowie Zuschläge. Die Zuschläge richten sich danach, wie viele kranke Menschen bei der jeweiligen Kasse versichert sind. 80 Krankheiten werden in diesem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt.

Gute Kassen können Prämien ausschütten

Bereits seitdem 1993 die Möglichkeit des Kassenwechsels eröffnet wurde, erhalten Kassen mit vielen betagten, kranken Versicherten Geld von Kassen mit jungen und gesunden Mitgliedern. Ziel des reformierten, an Krankheiten orientierten Ausgleichs ist, diese Verteilung zu optimieren. Krankenkassen sollen nicht allein wegen ihrer Mitgliederstruktur ökonomische Nachteile haben.

Eine Kasse, die mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt, muss einen Zusatzbeitrag erheben, der pauschal bis zu acht Euro betragen kann. Sie kann von ihren Versicherten aber auch einen Extrabeitrag von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens verlangen. Sobald ein Zusatzbeitrag fällig wird, können die Versicherten die Kasse wechseln. Zumindest 2009 werden die Kassen versuchen, ohne Zusatzbeiträge auszukommen.

Krankenkassen, die Überschüsse erzielen, können ihren Mitgliedern Prämien auszahlen. Davon raten aber Experten vorläufig ab, weil die Wirkungen des Fonds noch nicht absehbar sind. Der Einheitsbeitrag wird künftig von der Bundesregierung festgelegt, jeweils zum 1. November für das kommende Jahr. Am Anfang soll er so hoch sein, dass die Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erheben müssen. Später soll er nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben jeweils dann erhöht werden, wenn die Einnahmen der Kassen aus dem Gesundheitsfonds zwei Jahre lang unter ihren Ausgaben gelegen haben und viele Kassen bereits Zusatzbeiträge erheben. (epd)

 
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