Reform der Krankenkassen:
Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
02.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat bisher zu allen Spekulationen über den Einheitsbeitrag geschwiegen. Sie hat aber deutlich gemacht, dass die Gesundheitsausgaben im kommenden Jahr durch die Milliarden-Finanzspritze für die Krankenhäuser, die Erhöhung der Ärztehonorare und steigende Arzneimittelkosten steigen werden.
Über das Bundesversicherungsamt in Bonn, das den Fonds mit einem Volumen von circa 160 Milliarden Euro verwaltet, werden die Beitragsgelder an die rund 210 Krankenkassen in Deutschland verteilt. Für jedes Mitglied gibt es einen Grundbetrag, der nach Alter und Geschlecht variiert, sowie Zuschläge. Die Zuschläge richten sich danach, wie viele kranke Menschen bei der jeweiligen Kasse versichert sind. 80 Krankheiten werden in diesem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt.
Eine Kasse, die mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt, muss einen Zusatzbeitrag erheben, der pauschal bis zu acht Euro betragen kann. Sie kann von ihren Versicherten aber auch einen Extrabeitrag von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens verlangen. Sobald ein Zusatzbeitrag fällig wird, können die Versicherten die Kasse wechseln. Zumindest 2009 werden die Kassen versuchen, ohne Zusatzbeiträge auszukommen.
Krankenkassen, die Überschüsse erzielen, können ihren Mitgliedern Prämien auszahlen. Davon raten aber Experten vorläufig ab, weil die Wirkungen des Fonds noch nicht absehbar sind. Der Einheitsbeitrag wird künftig von der Bundesregierung festgelegt, jeweils zum 1. November für das kommende Jahr. Am Anfang soll er so hoch sein, dass die Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erheben müssen. Später soll er nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben jeweils dann erhöht werden, wenn die Einnahmen der Kassen aus dem Gesundheitsfonds zwei Jahre lang unter ihren Ausgaben gelegen haben und viele Kassen bereits Zusatzbeiträge erheben. (epd)

