Geheimdienstinformationen: 

netzeitung.deDas Kreuz mit der Folter

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Protest gegen Folter (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Protest gegen Folter
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Fahnder ignorieren keinen Hinweis auf drohende Gefahr, auch aus zweifelhafter Quelle. Ein ranghoher deutscher Strafverfolger will nun auch bereits begangene Taten mithilfe möglicherweise erfolterter Information aufklären. Damit berührt er eine Grenze. Von Tilman Steffen .

Gilt es, eigene Interessen zu wahren, sind Sicherheitskräfte in Staaten wie Syrien wenig zimperlich. Der Deutsch-Syrer Mohamed Haydar Zammar soll im Far Falastine-Gefängnis in Damaskus nur aus der Zelle gekommen sein, wenn er gefoltert wurde, schilderten seine Leidensgenossen Amnesty International.

Als den Terrorverdächtigen dort dann Beamte des Bundeskriminalamts verhörten, also direkt vor Ort agierten, war nicht nur für die Menschenrechtler Schluss: Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele beklagte, dass «man damit möglicherweise die Früchte der Folter erntet, ohne sich die Hände schmutzig machen zu wollen».

Doch was ist mit weitergegebenen Hinweisen, Informationen, Terrorplänen, die von anderen Geheimdiensten stammen? Deutsche Verfassungsschützer nutzen sie, die Justiz zieht sie heran, die Bundesregierung billigt dies. Im Prozess gegen Mounir El Motassadeq, Helfer der Hamburger Attentäter des 11. September, hatte das Oberlandesgericht Hamburg Beweismaterial aus den USA einbezogen – aus Vernehmungen, zu deren Umständen die US-Ermittler schwiegen.

Sämtliche Quellen von Partner-Geheimdiensten daraufhin zu prüfen, ob die Informationen durch Folter zu Stande kamen, dürfte unmöglich sein. Ein Verzicht auf sämtliche Informationen wäre die Konsequenz, wollte man alle ethischen und Menschenrechtskonflikte vermeiden. Im Parlament sind nur die Linken dagegen, dass deutsche Sicherheitskräfte Informationen in irgendeiner Weise nutzen, bei denen nicht auszuschließen sei, dass sie durch Folter erlangt wurden. Wer so etwas tue, so Linksfraktions-Vize Petra Pau, «billigt letztlich Folter».

Doch Geheimdienstler müssen genau hinschauen, sie wollen auch genau hinschauen – mit scharfem Blick. Deutschlands oberster Verfassungsschützer zeigt dies auch: Als Behörden-Präsident Heinz Fromm sein Dienstzimmer in Berlin-Treptow bezog, hing er an der Wand gegenüber seines Schreibtisches ein Gemälde mit einem Adler auf.

Eine Information unbeachtet lassen, wenn man damit in Deutschland Schlimmes verhüten könne? Undenkbar! Nur weil der Hinweis aus einer ägyptischen Zeitung kommt und man nicht genau weiß, wie er zu Stande kam? Danach befragt, schlägt sich Fromm mit der Hand an die Stirn. Absurd erscheint ihm diese Debatte. Schon vor Jahren war das so.

Jeder, der einmal etwas zur Verwertbarkeit erfolterter Information sagte, weiß: Das ist vermintes Terrain. Auch der Verfassungsschutzpräsident ist ein gebranntes Kind, wie es in seinem Umfeld heißt. Vor zwei Jahren titelte eine viel gelesene Zeitung «Verfassungsschutz will Foltergeständnisse nutzen». Die Empörung über diese Absicht war grenzenlos.

Dabei nahm Fromm nur in Anspruch, was Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bereits vertrat. Der Christdemokrat macht sich seit Langem dafür stark, jedwede Information im Interesse der Sicherheit Deutschlands zu nutzen. Selbst die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält die Nutzung erfolterter Information unter bestimmten Bedingungen für geboten. Auch wenn im Strafprozess solche Informationen als Beweise tabu seien, müssten Geheimdienste solche Aussagen wohl verwenden müssen, «alles andere wäre lebensfremd.»

Nun rührt einer der obersten deutschen Ermittler das Thema auf: Rechtswidrig erlangte Informationen müssten im Einzelfall verwendbar sein, um beispielsweise Ermittlungen wegen eines bevorstehenden Anschlags einzuleiten, meint der Vize-Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum. Der Leiter der Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft wandte sich auf dem Deutschen Juristentag gegen die Ansicht, die «Früchte vom verbotenen Baum» müssten deutschen Ermittlern generell entzogen sein. Vor dem Rückgriff auf solche Quellen will er die Schwere des Verstoßes gegen Verfahrensvorschriften gegen die Schwere der aufzuklärenden Straftat abgewogen wissen.

Griesbaum will nicht nur Terroranschläge vereiteln. Auch wenn die Gefahr längst abgewendet ist, gedenkt er den Hinweisen ungeklärter Herkunft nachzugehen. Spätestens jedoch, wenn Griesbaum auch bereits begangene Verbrechen nachweisen will, verwischt er eine Grenze.

FDP-Innenpolitiker Max Stadler hält das für gefährlich. Schon vor Jahren hatte er verlangt, das Parlament müsse klare und unmissverständlich rechtstaatliche Linien ziehen, damit die Nutzung möglicherweise gewaltsam erlangter Information in den grundgesetzlichen Bahnen bleibt. Allerdings bisher erfolglos. Thema war Folter seither im Bundestag lediglich im Untersuchungsausschuss zum Bundesnachrichtendienst - in einem ganz anderen Zusammenhang.

Auf Griesbaums Vorstoß reagierte Stadler entsprechend verhalten. «Auf keinen Fall darf Folter dadurch gerechtfertigt werden», sagte er der Netzeitung. Griesbaum zeige, wie dringend das Thema aufgearbeitet werden müsse. Die notwendige Differenzierung für den präventiven Bereich habe der Bundestag noch immer nicht geleistet, klagte Stadler und erinnerte zugleich: «Wir brauchen keine Schwarz-Weiß-Lösung.»

Die Grünen verlangen ebenfalls, die Nutzung nur für die Gefahrenprävention zu gestatten. «Bei der Verwertbarkeit von durch Folter gewonnener Erkenntnisse muss es eine klare rote Linie geben», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck der Netzeitung. Zwar könne Deutschland bei Geheimdienstinformationen anderer Staaten nicht immer davon ausgehen, dass auch dort hohe rechtsstaatliche Standards gelten. «Wenn man eine Information erhält, dass irgendwo in Deutschland eine Bombe tickt, dann muss man Polizisten losschicken und versuchen, die tickende Bombe zu entschärfen.»

Erkenntnisse, die durch Folter gewonnen wurden, dürften darüber hinaus nicht verwertet werden. «Ansonsten verkommt die Ablehnung der Folter zum bloßen Lippenbekenntnis.» Dazu gehöre, dass deutsche Behörden nicht durch eine Vernehmung in Foltergefängnissen menschenrechtswidrige Praktiken augenzwinkernd dulden und sich «zum Komplizen dieser illegalen Praktiken» machen.

Die Frage ist: Billigt man indirekt Folter, wenn man solche Informationen nicht ignoriert, sie nicht abweist, sie nicht wegwirft? Auf dem Schrank hinter dem Schreibtisch platzierte Verfassungsschützer Fromm beim Bezug seiner Berliner Dependance auch zwei faustgroße Glaskugeln - Symbole geistiger Tiefe. Er hat über die Foltergeständnisse nachgedacht und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich die Frage nach einem Nutzungsverbot nicht stellt. «Das ist eine Gespensterdebatte», resümierte er schließlich im Interview. «Wir müssen unsere Arbeit machen.» Informationen, die auf einen bevorstehenden Anschlag hinweisen, will und wird er nicht ignorieren. Seine Verantwortung als Chef einer Sicherheitsbehörde will er sich von keinem abnehmen lassen. Die Regierung gibt ihm Rückhalt. Was noch fehlt, sind hierfür geschriebene Regeln.

Es ist eine Krux des Rechtsstaates, dass er die Menschenrechte als unantastbar erklärt, andererseits aber seine Bürger schützen muss. So gleicht der Rechtsstaat mit dem Nutzen solcher Geheimdienstinformation dem Käufer preiswerter T-Shirts oder dem Trinker von Billigkaffee vom Discounter. Die kleiden, wärmen und schmecken gut, auch wenn keiner weiß, ob nicht Kinder sich dafür die Finger blutig schuften, statt zur Schule zu gehen.