Nach Strafanzeige: Münte-Fake-Sender holzt gegen Ypsilanti18. Sep 2008 14:02  |  Immer wieder auf Youtube zu finden: der Ypsilanti-Münte-Clip | Foto: nz/screenshot |
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Telefonscherze sind beliebt, fast jeder hört interessiert zu, wenn Mitmenschen veralbert werden. Für den Sender, der Hessens SPD-Chefin Ypsilanti mit einem falschen Münte nasführte, wird es jetzt ernst. Die verantwortliche Programmchefin rechtfertigt sich im Gespräch mit der Netzeitung.
Sie lösen Schadenfreude aus oder Mitleid oder beides nacheinander: Scherzanrufe im Radio. Sie sind erfolgreich, teils fast legendär: «Der kleine Nils», «Paul Panzer» oder «Professor Hase» haben feste Plätze in der deutschen Mediengeschichte. Das Problem: Sofern die angerufenen Menschen tatsächlich überrascht werden, ist der aufgezeichnete Telefonscherz eine Straftat (s. Kasten). Doch der Rechtsbruch gehört zum Prinzip: «Eine Genehmigung vor dem Gespräch einzuholen, wäre schwachsinnig», sagt Ina Tenz, Programmchefin des Hannoveraner Radiosenders ffn. Mit seinen «Crazyphones» nimmt ffn regelmäßig Ahnungslose auf die Schippe, bittet aber am Gesprächsende um Sendeerlaubnis. «Wir machen drei bis vier Crazyphones pro Tag. 95 Prozent davon werden von den Angerufenen genehmigt», so Tenz.
Nun aber ist das Ermittlungsverfahren nicht mehr weit. Die hessische SPD hat bei der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeige erstattet. Sie will die Justiz herausfinden lassen, wer bei ffn das Scherztelefonat eines Müntefering-Imitators mit der SPD-Landesvorsitzenden Andrea Ypsilanti erst aufzeichnete und es trotz des durch Ypsilantis Stab verhängten Sendeverbots später im Internet veröffentlichte. Einen möglichen Beteiligten kennen die Hannoveraner Staatsanwälte bereits: Stimmenimitator Jochen Krause. Läsen sie den Berliner «Tagesspiegel», hätten sie bereits einen Zweiten: «Mein Kollege Markus Grieger hat als mein 'Vorzimmer' über öffentlich zugängliche Telefonnummern das Sekretariat von Frau Ypsilanti angerufen und ist problemlos durchgestellt worden», bekennt Imitator Krause dort freimütig im Interview.
Sofern die ffn-Redaktion nicht allerhöchste Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haben mit dem Audioclip nicht wenige Mitarbeiter des Radiosenders Kontakt gehabt. Die Situation könnte folgende gewesen sein: Weil Krause als «Franz Müntefering» derart erfolgreich war, ist die Redaktion euphorisiert. Man macht sich gegenseitig darauf aufmerksam, freut sich über den Scoop und hofft, dass er zum Senden noch freigegeben wird. Nicht auszuschließen, dass die Datei in dieser Zeit auf den Memory-Stick oder in den Mailaccount eines der Anwesenden geriet, am Abend zunächst im privaten Kreis zur Unterhaltung diente, schließlich aber über Dritte, Vierte oder Fünfte ins Internet gelangte.
Der ParagrafPar. 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. |
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Ob der Sender den Clip sofort nach Ende der Aufnahme hätte im Giftschrank wegschließen müssen, darüber herrscht Streit: «Frau Ypsilanti hatte gesagt, das könne sie nicht genehmigen, wir sollten Fraktionsgeschäftsführer Mende anrufen», erläuterte ffn-Programmchefin Ina Tenz der Netzeitung. Doch obwohl der Inhalt Ypsilanti keinesfalls bloßstellte, verweigerte der Stunden später befragte Gert-Uwe Mende das Einverständnis, aus der «grundsätzlichen Erwägung» heraus, da das Aufzeichnen von Telefonaten ohne Wissen des Angerufenen
rechtswidrig und strafbar ist>>>.
Spätestens nach dem Telefonat mit Mende stand fest, dass der Clip juristischer Sprengstoff ist. Dass die Redaktion die Aufnahme nicht schon zuvor löschte oder wenigstens wegschloss, hat wohl mit der interpretierbaren Äußerung Ypsilantis zu tun: Sie könne das nicht genehmigen, lässt «wolle» oder «vermag» als Deutungen zu. «Es war offen, ob die Aufzeichnung in diesem Zeitraum freigegeben war oder nicht», sagt Programmchefin Tenz. Dass Ypsilanti nun verbreiten lässt, sie habe das Senden des Clips sofort nach dem Outing des Münte-Imitators untersagt, will Tenz nicht hinnehmen: «Das ist falsch - das geht eindeutig aus der Originalaufnahme hervor.» Will der Sender dies beweisen, müsste die Aufzeichnung jedoch noch vorhanden, also ungelöscht sein.
Täter, Mittäter oder Gehilfe? Ist der Staatsanwalt einmal auf einen Verdacht angesetzt, schweigen oftmals diejenigen, gegen die sich der Anfangsverdacht richten könnte, um sich nicht selbst zu belasten. Tenz jedoch zeigt sich entschlossen. «Schade, dass Frau Ypsilanti so wenig Humor hat - würde jeder so wie sie vorgehen, würden Kurt und Paola Felix wegen ihrer 'Versteckten Kamera' lebenslange Haftstrafen absitzen müssen», sagt sie. Doch der Vergleich hinkt. Nur das gesprochene Wort unterliegt einem solch strengen Schutz, dass bereits die Aufzeichnung eine Straftat ist. Heimliches Filmen ist dagegen ans sich nicht verboten, problematisch wird es, wenn Gesprochenes auf die Tonspur gelangt.
Der Berliner Medienrechtler Alexander Freys erklärte in der «Fuldaer Zeitung» den Beteiligten Radiomitarbeitern die Konsequenzen: «Sowohl diejenigen, die an der Anfertigung der Aufnahme beteiligt waren – wie zum Beispiel der Imitator oder Ideengeber – als auch die, die sie weiter verbreiten, haben sich strafbar gemacht.» Theoretisch drohten ihnen je nach Einstufung als Täter, Mittäter oder Gehilfe jeweils eine Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.
IP-Nummern bald gelöscht Praktisch sichern sich die Sender ab, indem sie die nachträgliche Genehmigung des Angerufenen noch mit aufzeichnen und im Anschluss davon ausgehen, dass der nicht vor Gericht zieht. Das Prinzip 'Wo kein Kläger, da kein Richter' funktioniert, denn von allein wird bei minderschweren Straftaten kein Staatsanwalt tätig. Die Ermittler wollen nun den Weg des Clips in diverse Online-Videoportale rückverfolgen. Eile ist geboten, denn die Betreiber speichern die IP-Nummern der Rechner nicht ewig, von denen aus die Dateien ins Netz gelangen. Provider müssen befragt, Daten gesichtet werden. Der erste Clip war vergangenes Wochenende bei Youtube zu sehen, seitdem vervielfältigt sich das illegale Werk wie Fruchtfliegen in der Biotonne. Hunderttausende amüsieren sich auf Ypsilantis Kosten. Die SPD setzte einen Anwalt in Gang, der den Sender aufforderte, die Clips zu entfernen. Programmchefin Tenz hat noch Hoffnung, das Problem in den Griff zu bekommen: Youtube sei sehr kooperativ, man habe dort zugesagt, die Aufnahmen zu löschen. «Der erste hochgeladene Clip und viele weitere sind bereits entfernt - wahr ist aber, dass so etwas in der heutigen vernetzten Welt zur Sisyphosarbeit werden kann.» Das Problem: Der Seitenbetreiber sitzt in den USA und dort hat man es nicht besonders eilig. In Deutschland geht das schon schneller: Die deutschen Portale clipfish.de oder myvideo.de hätten hochgeladene Ypsilanti-Münte-Kopien auf seine Intervention hin unverzüglich entfernt, sagte Fraktionsgeschäftsführer Mende der Netzeitung.
Für das Web ediert von Tilman Steffen |